Berichtigung - Berichtigung der Dritten Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung See (3. GGVSeeÄndVB k.a.Abk.)

B. v. 18.01.2012 BGBl. I S. 122 (Nr. 5); Geltung ab 22.12.2011

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 22. Dezember 2011 3. GGVSeeÄndV Artikel 1, GGVSee § 2

Die Dritte Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung See vom 16. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2780) ist wie folgt zu berichtigen:

In Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe f ist die Angabe „(BGBl. 2011 II S. 2011)" durch die Angabe „(BGBl. 2011 II S. 90, 94)" zu ersetzen.

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Im Auftrag G. Schwan



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