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Berichtigung - Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgutverordnung See (GGVSeeNBBer k.a.Abk.)

B. v. 18.01.2012 BGBl. I S. 122 (Nr. 5); Geltung ab 22.12.2011

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 22. Dezember 2011 GGVSeeNB2011 GGVSee § 2, § 6, § 8

In der Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgutverordnung See vom 16. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2784) ist die Neufassung wie folgt zu berichtigen:

1.
In § 2 Absatz 1 Nummer 13 ist die Angabe „(BGBl. 2011 II S. 2011)" durch die Angabe „(BGBl. 2011 II S. 90, 94)" zu ersetzen.

2.
In § 6 Absatz 9 Nummer 2 sind nach den Wörtern „Straßentankfahrzeuge nach Absatz" die Wörter „6.8.2.2.1 und 6.8.2.2.2 und die Prüfungen im Zusammenhang mit der Ausstellung der Bescheinigung nach Absatz" einzufügen.

3.
In § 6 Absatz 10 Nummer 4 ist die Angabe „6.8.3.1.3.2." durch die Angabe „6.8.3.1.3.2" zu ersetzen.

4.
In § 8 Absatz 1 Nummer 6 ist die Angabe „6.4.6.1" durch die Angabe „5.4.6.1" zu ersetzen.

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Im Auftrag G. Schwan