Berichtigung - Berichtigung des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (2. EnWNGBer k.a.Abk.)

B. v. 02.02.2012 BGBl. I S. 131 (Nr. 6); Geltung ab 30.12.2011
Berichtigung

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Berichtigung ändert mWv. 30. Dezember 2011 2. EnWNG Artikel 2, ARegV § 9

Das Zweite Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3034) ist wie folgt zu berichtigen:

In Artikel 2 Nummer 2 sind in § 9 Absatz 1 nach dem Wort „Produktivitätsfortschritts" die Wörter „vom gesamtwirtschaftlichen Produktivitätsfortschritt" einzufügen.

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Im Auftrag Dorothee Mühl



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