Das
Zweite Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften vom
22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3034) ist wie folgt zu berichtigen:
In Artikel
2 Nummer 2 sind in §
9 Absatz 1 nach dem Wort „Produktivitätsfortschritts" die Wörter „vom gesamtwirtschaftlichen Produktivitätsfortschritt" einzufügen.
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Im Auftrag Dorothee Mühl