Bekanntmachung - Bekanntmachung über die Zahl der von den Volksvertretungen der Länder zu wählenden Mitglieder der 15. Bundesversammlung (15. BVersZBek k.a.Abk.)

B. v. 22.02.2012 BGBl. I S. 203 (Nr. 9)
Geltung ab 23.02.2012; FNA: 1100-1-16 Staatsoberhaupt
Bekanntmachung

Bekanntmachung



Auf Grund des § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, der durch Artikel 11 Nummer 1 des Gesetzes vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950) geändert worden ist, stellt die Bundesregierung fest:

Zur 15. Bundesversammlung wählt die Volksvertretung des Landes

Baden-Württemberg79 Mitglieder
Bayern95 Mitglieder
Berlin25 Mitglieder
Brandenburg20 Mitglieder
Bremen5 Mitglieder
Hamburg13 Mitglieder
Hessen45 Mitglieder
Mecklenburg-Vorpommern13 Mitglieder
Niedersachsen61 Mitglieder
Nordrhein-Westfalen133 Mitglieder
Rheinland-Pfalz31 Mitglieder
Saarland8 Mitglieder
Sachsen33 Mitglieder
Sachsen-Anhalt19 Mitglieder
Schleswig-Holstein22 Mitglieder
Thüringen18 Mitglieder.


Die Bundeskanzlerin

Dr.
Angela Merkel

Der Bundesminister des Innern

Hans-Peter Friedrich



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