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Artikel 5 - Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz (2. FMStG)

Artikel 5 Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. März 2012 FMSASatzV Anlage, FMSASatzung § 5, § 6

Die Anlage zur Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung vom 21. Februar 2011 (BGBl. I S. 271) wird wie folgt geändert:

1.
In § 5 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „, die vom Bundesministerium der Finanzen ernannt werden" gestrichen.

2.
In § 6 werden Absatz 1 Satz 3 und die Absätze 2 und 3 aufgehoben.



 

Zitierungen von Artikel 5 2. FMStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 2. FMStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. FMStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Finanzmarktstabilisierungsgesetz (3. FMStG)
G. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2777
Artikel 5 3. FMStG Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung
... Finanzmarktstabilisierung vom 21. Februar 2011 (BGBl. I S. 271), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 206) geändert worden ist, wird wie folgt ...