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§ 35 - Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Artikel 1 G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212 (Nr. 10); zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
Geltung ab 01.06.2012; FNA: 2129-56 Umweltschutz
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§ 35 Planfeststellung und Genehmigung



(1) Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, in denen eine Entsorgung von Abfällen durchgeführt wird, sowie die wesentliche Änderung einer solchen Anlage oder ihres Betriebes bedürfen der Genehmigung nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes; einer weiteren Zulassung nach diesem Gesetz bedarf es nicht.

(2) 1Die Errichtung und der Betrieb von Deponien sowie die wesentliche Änderung einer solchen Anlage oder ihres Betriebes bedürfen der Planfeststellung durch die zuständige Behörde. 2In dem Planfeststellungsverfahren ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

(3) 1§ 74 Absatz 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes gilt mit der Maßgabe, dass die zuständige Behörde nur dann an Stelle eines Planfeststellungsbeschlusses auf Antrag oder von Amts wegen eine Plangenehmigung erteilen kann, wenn

1.
die Errichtung und der Betrieb einer unbedeutenden Deponie beantragt werden, soweit die Errichtung und der Betrieb keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf ein in § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung genanntes Schutzgut haben können, oder

2.
die wesentliche Änderung einer Deponie oder ihres Betriebes beantragt wird, soweit die Änderung keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf ein in § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung genanntes Schutzgut haben kann, oder

3.
die Errichtung und der Betrieb einer Deponie beantragt werden, die ausschließlich oder überwiegend der Entwicklung und Erprobung neuer Verfahren dient, und die Genehmigung für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren nach Inbetriebnahme der Anlage erteilt werden soll; soweit diese Deponie der Ablagerung gefährlicher Abfälle dient, darf die Genehmigung für einen Zeitraum von höchstens einem Jahr nach Inbetriebnahme der Anlage erteilt werden.

2Die zuständige Behörde soll ein Genehmigungsverfahren durchführen, wenn die wesentliche Änderung keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf ein in § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung genanntes Schutzgut hat und den Zweck verfolgt, eine wesentliche Verbesserung für diese Schutzgüter herbeizuführen. 3Eine Plangenehmigung nach Satz 1 Nummer 1 kann nicht erteilt werden

1.
für Deponien zur Ablagerung von gefährlichen Abfällen,

2.
für Deponien zur Ablagerung von nicht gefährlichen Abfällen mit einer Aufnahmekapazität von 10 Tonnen oder mehr pro Tag oder mit einer Gesamtkapazität von 25.000 Tonnen oder mehr; dies gilt nicht für Deponien für Inertabfälle.

(4) 1§ 15 Absatz 1 Satz 1 bis 4 und Absatz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gilt entsprechend. 2Satz 1 findet auch auf die in § 39 genannten Deponien Anwendung.

(5) Für nach Absatz 4 anzeigebedürftige Änderungen kann der Träger des Vorhabens eine Planfeststellung oder eine Plangenehmigung beantragen.





 

Frühere Fassungen von § 35 KrWG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.07.2017Artikel 2 Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung
vom 20.07.2017 BGBl. I S. 2808

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 35 KrWG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 35 KrWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KrWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 30 KrWG Abfallwirtschaftspläne (vom 03.07.2021)
... 1 Satz 3 Nummer 2 ist keine Voraussetzung für die Planfeststellung oder Genehmigung der in § 35 aufgeführten Abfallbeseitigungsanlagen. (4) Die Ausweisungen im Sinne des Absatzes ...
§ 36 KrWG Erteilung, Sicherheitsleistung, Nebenbestimmungen
... Der Planfeststellungsbeschluss nach § 35 Absatz 2 darf nur erlassen oder die Plangenehmigung nach § 35 Absatz 3 darf nur erteilt werden, ... Planfeststellungsbeschluss nach § 35 Absatz 2 darf nur erlassen oder die Plangenehmigung nach § 35 Absatz 3 darf nur erteilt werden, wenn 1. sichergestellt ist, dass das Wohl der Allgemeinheit ...
§ 38 KrWG Planfeststellungsverfahren und weitere Verwaltungsverfahren
... der Antragsunterlagen, 2. nähere Einzelheiten für das Anzeigeverfahren nach § 35 Absatz 4 , 3. nähere Einzelheiten für das Verfahren zur Feststellung der ...
§ 40 KrWG Stilllegung
... (2) Soweit entsprechende Regelungen noch nicht in dem Planfeststellungsbeschluss nach § 35 Absatz 2 , der Plangenehmigung nach § 35 Absatz 3, in Bedingungen und Auflagen nach § 39 oder den ... noch nicht in dem Planfeststellungsbeschluss nach § 35 Absatz 2, der Plangenehmigung nach § 35 Absatz 3 , in Bedingungen und Auflagen nach § 39 oder den für die Deponie geltenden ...
§ 42 KrWG Zugang zu Informationen
... nach § 35 Absatz 2, Plangenehmigungen nach § 35 Absatz 3, Anordnungen nach § 39 und alle ... nach § 35 Absatz 2, Plangenehmigungen nach § 35 Absatz 3, Anordnungen nach § 39 und alle Ablehnungen und Änderungen dieser ...
§ 43 KrWG Anforderungen an Deponien (vom 13.04.2013)
...  b) nach Inbetriebnahme der Deponie oder einer Änderung im Sinne des § 35 Absatz 2 oder Absatz 5, c) in regelmäßigen Abständen oder  ...
§ 69 KrWG Bußgeldvorschriften (vom 09.03.2023)
... Beseitigung behandelt, lagert oder ablagert, 3. ohne Planfeststellungsbeschluss nach § 35 Absatz 2 Satz 1 oder ohne Plangenehmigung nach § 35 Absatz 3 Satz 1 eine Deponie errichtet oder wesentlich ... 3. ohne Planfeststellungsbeschluss nach § 35 Absatz 2 Satz 1 oder ohne Plangenehmigung nach § 35 Absatz 3 Satz 1 eine Deponie errichtet oder wesentlich ändert, 4. einer vollziehbaren Auflage nach ...
 
Zitat in folgenden Normen

Deponieverordnung (DepV)
Artikel 1 V. v. 27.04.2009 BGBl. I S. 900; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2598
§ 19 DepV Antrag, Anzeige (vom 01.06.2012)
... Für Errichtung und Betrieb einer Deponie nach § 35 Absatz 2 und 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie für die Zulassung vorzeitigen Beginns ... Für die anzeigebedürftige Änderung einer Deponie oder ihres Betriebes nach § 35 Absatz 4 und 5 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes hat der Träger des Vorhabens mindestens einen ...
§ 20 DepV Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (vom 01.06.2012)
... ein nach § 35 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes planfeststellungspflichtiges Vorhaben erhebliche ...
§ 21 DepV Behördliche Entscheidungen (vom 29.07.2017)
... Im Planfeststellungsbeschluss oder in der Plangenehmigung nach § 35 Absatz 2 oder Absatz 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes hat die zuständige Behörde für eine Deponie mindestens festzulegen: 1. ...
§ 23 DepV Errichtung und Betrieb (vom 04.07.2020)
...  1. das Langzeitlager nach § 4 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder nach § 35 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes dafür zugelassen ist, 2. der Betreiber des Langzeitlagers die Anforderungen des ...

PCB/PCT-Abfallverordnung (PCBAbfallV)
Artikel 1 V. v. 26.06.2000 BGBl. I S. 932; zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 21 G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212
§ 2 PCBAbfallV Pflichten zur Entsorgung (vom 01.06.2012)
... darf nur in einer hierfür nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder nach § 35 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zugelassenen Anlage erfolgen. (5) Die ...

Raumordnungsverordnung (RoV)
V. v. 13.12.1990 BGBl. I S. 2766; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
§ 1 RoV Anwendungsbereich (vom 28.09.2023)
... Errichtung einer Anlage zur Ablagerung von Abfällen (Deponie), die der Planfeststellung nach § 35 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bedarf; 5. Bau einer Abwasserbehandlungsanlage, die einer Genehmigung nach § 60 ...

Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG)
neugefasst durch B. v. 23.08.2017 BGBl. I S. 3290; zuletzt geändert durch Artikel 14b G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
§ 1 UmwRG Anwendungsbereich (vom 29.12.2023)
... S. 17) verbunden sind, sowie gegen Planfeststellungsbeschlüsse für Deponien nach § 35 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ; 2a. Genehmigungen für Anlagen nach § 23b Absatz 1 Satz 1 oder § 19 ...

Umweltschadensgesetz (USchadG)
neugefasst durch B. v. 05.03.2021 BGBl. I S. 346
Anlage 1 USchadG (zu § 3 Abs. 1) Berufliche Tätigkeiten (vom 01.09.2021)
... Diese Maßnahmen umfassen unter anderem den Betrieb von Deponien, die gemäß § 35 Absatz 2 und 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes einer Planfeststellung oder Plangenehmigung bedürfen, und den Betrieb von ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)
G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
Artikel 12 ROGÄndG Änderung der Raumordnungsverordnung
... Errichtung einer Anlage zur Ablagerung von Abfällen (Deponie), die der Planfeststellung nach § 35 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bedarf; 5. Bau einer Abwasserbehandlungsanlage, die einer Genehmigung nach § 60 ...

Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung
G. v. 20.07.2017 BGBl. I S. 2808, 2018 I 472
Artikel 2 UVPModG Änderung anderer Rechtsvorschriften (vom 29.07.2017)
... 4" durch die Wörter „§ 18 Absatz 1 Satz 4" ersetzt. (9) In § 35 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, 2 und Satz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), das zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 ...

Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212, 1474
Artikel 5 KrWAbfRNOG Folgeänderungen (vom 01.06.2012)
... Abs. 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" durch die Wörter „nach § 35 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes" ersetzt. b) In Absatz 5 Satz 1 werden ... 2 und 3 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" durch die Wörter „§ 35 Absatz 2 und 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes" und die Wörter „§ 33 des ... 4 und 5 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" durch die Wörter „§ 35 Absatz 4 und 5 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes" ersetzt. c) In Absatz 3 Satz 1 ... 31 Absatz 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" durch die Wörter „§ 35 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes" ersetzt. 7. § 21 wird wie folgt ... Absatz 3 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" durch die Wörter „§ 35 Absatz 2 oder Absatz 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes" ersetzt. b) Absatz 2 ... 31 Abs. 2 des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes" durch die Wörter „§ 35 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes" ersetzt. (33) Anlage 1 Nummer 2 des ... des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG)" durch die Wörter „§ 35 Absatz 2 und 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes" ersetzt. (34) Das ... 31 Abs. 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" durch die Wörter „§ 35 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes" ersetzt. (36) Die Düngeverordnung ...

Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung und der Deponieverordnung
V. v. 30.06.2020 BGBl. I S. 1533
Artikel 2 AVVuDepVÄndV Änderung der Deponieverordnung
... 1. das Langzeitlager nach § 4 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder nach § 35 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes dafür zugelassen ist, 2. der Betreiber des Langzeitlagers die Anforderungen des ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung
V. v. 15.04.2013 BGBl. I S. 814
Artikel 1 2. DepVÄndV Änderung der Deponieverordnung
... das Langzeitlager nach § 4 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder nach § 35 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes dafür zugelassen ist, 2. der Betreiber ...