interne Verweise§ 4 KrWG Nebenprodukte ... (2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 68 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nach Maßgabe der in Absatz 1 ...
§ 5 KrWG Ende der Abfalleigenschaft (vom 29.10.2020) ... Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise ( § 68 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nach Maßgabe der in Absatz 1 ...
§ 10 KrWG Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft (vom 29.10.2020) ... Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise ( § 68 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zur Erfüllung der Pflichten ...
§ 43 KrWG Anforderungen an Deponien (vom 13.04.2013) ... Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 68 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, dass die Errichtung, die ... (3) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 68 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, welche Anforderungen an die ...
§ 47 KrWG Allgemeine Überwachung (vom 16.07.2021) ... Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise ( § 68 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten zum Inhalt der ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotSonstige
Verordnung zur Änderung der Chemikalien-KlimaschutzverordnungV. v. 14.02.2017 BGBl. I S. 148
Zitat in folgenden NormenEinwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG)
Artikel 1 G. v. 11.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 124, 183
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212, 1474
Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
G. v. 23.10.2020 BGBl. I S. 2232
Artikel 1 AbfRRL-UG Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ... Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise ( § 68 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nach Maßgabe der in Absatz 1 ... § 23 wird die Bundesregierung ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise ( § 68 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, dass 1. bestimmte ... § 23 wird die Bundesregierung ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise ( § 68 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, dass Hersteller oder ... und nukleare Sicherheit wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise ( § 68 ) durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Ziele für die freiwillige ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen
G. v. 08.04.2013 BGBl. I S. 734, 3753
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