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Zitierungen von § 9a KrWG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9a KrWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KrWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 KrWG Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft (vom 29.10.2020)
... der Pflichten nach § 7 Absatz 2 bis 4, § 8 Absatz 1, der §§ 9 und 9a , insbesondere zur Sicherung der schadlosen Verwertung, erforderlich ist, 1. die ... nach Maßgabe des § 7 Absatz 2 und 3, des § 8 Absatz 1, der §§ 9 und 9a auf Grund ihrer Art, Beschaffenheit oder Menge besondere Anforderungen zu stellen sind, in Verkehr ...
§ 11 KrWG Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft für Bioabfälle und Klärschlämme (vom 29.10.2020)
... nach Maßgabe des § 7 Absatz 2 und 3, des § 8 Absatz 1, der §§ 9 und 9a auf Grund ihrer Art, Beschaffenheit oder Menge besondere Anforderungen zu stellen sind, in Verkehr ...
§ 15 KrWG Grundpflichten der Abfallbeseitigung (vom 29.10.2020)
... zur Beseitigung getrennt zu sammeln und zu behandeln. § 9 Absatz 2 und 3 und § 9a gelten entsprechend. (4) Die Ablagerung von Siedlungsabfällen auf Deponien darf ...
§ 20 KrWG Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (vom 29.10.2020)
... Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen nach Maßgabe der §§ 6 bis 11 zu verwerten oder nach Maßgabe der §§ 15 und 16 zu beseitigen. ...
§ 69 KrWG Bußgeldvorschriften (vom 09.03.2023)
... Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 9a Absatz 1 gefährliche Abfälle vermischt, 1a. entgegen § 9a Absatz 3 Abfälle ... 1. entgegen § 9a Absatz 1 gefährliche Abfälle vermischt, 1a. entgegen § 9a Absatz 3 Abfälle nicht oder nicht rechtzeitig trennt oder nicht oder nicht rechtzeitig behandelt, ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
V. v. 18.04.2017 BGBl. I S. 896; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 28.04.2022 BGBl. I S. 700
§ 3 GewAbfV Getrennte Sammlung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling von gewerblichen Siedlungsabfällen (vom 06.05.2022)
... vornehmen. Das Vermischungsverbot für gefährliche Abfälle des § 9a des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auch in Verbindung mit § 15 Absatz 3 Satz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bleibt ...
§ 8 GewAbfV Getrennte Sammlung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (vom 01.08.2023)
... vornehmen. Das Vermischungsverbot für gefährliche Abfälle des § 9a des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auch in Verbindung mit § 15 Absatz 3 Satz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bleibt ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
G. v. 23.10.2020 BGBl. I S. 2232
Artikel 1 AbfRRL-UG Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
...  c) Nach der Angabe zu § 9 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 9a Vermischungsverbot und Behandlung gefährlicher Abfälle". d) Die Angabe ... § 7 Absatz 4 gilt entsprechend." 9. Nach § 9 wird folgender § 9a eingefügt: „§ 9a Vermischungsverbot und Behandlung gefährlicher ... 9. Nach § 9 wird folgender § 9a eingefügt: „ § 9a Vermischungsverbot und Behandlung gefährlicher Abfälle (1) Die Vermischung, ... bb) Satz 2 wird wie folgt gefasst: „§ 9 Absatz 2 und 3 und § 9a gelten entsprechend." b) Folgender Absatz 4 wird angefügt:  ... Der Nummer 1 werden die folgenden Nummern 1 und 1a vorangestellt: „1. entgegen § 9a Absatz 1 gefährliche Abfälle vermischt, 1a. entgegen § 9a Absatz 3 ... entgegen § 9a Absatz 1 gefährliche Abfälle vermischt, 1a. entgegen § 9a Absatz 3 Abfälle nicht oder nicht rechtzeitig trennt oder nicht oder nicht rechtzeitig ...