Eingangsformel - Zweite Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung (2. IntVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 20.02.2012 BGBl. I S. 295 (Nr. 10); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 21.01.2013 BGBl. I S. 86
Geltung ab 01.03.2012, abweichend siehe Artikel 2
|

Eingangsformel



Es verordnen auf Grund

-
des § 43 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 7 des Gesetzes vom 23. Juni 2011 (BGBl. I S. 1266) geändert worden ist, die Bundesregierung,

-
des § 9 Absatz 1 Satz 6 des Bundesvertriebenengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2007 (BGBl. I S. 1902) und des § 10 Absatz 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, der durch Artikel 5 Nummer 7 Buchstabe c des Gesetzes vom 19. August 2007 (BGBl. I S. 1970) eingefügt worden ist, das Bundesministerium des Innern:



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed