Diese Verordnung regelt die Prüfungen zu den anerkannten Fortbildungsabschlüssen
- 1.
- Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen und Geprüfte Fachberaterin für Finanzdienstleistungen,
- 2.
- Geprüfter Fachwirt für Finanzberatung und Geprüfte Fachwirtin für Finanzberatung.