Zitierungen von § 14 Verordnung über die Prüfung zu anerkannten Fortbildungsabschlüssen in der Finanzdienstleistungswirtschaft

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 FinDFwPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FinDFwPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 FinDFwPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses (vom 17.12.2019)
... Finanzberatung und zur Geprüften Fachwirtin für Finanzberatung nach den §§ 9 bis 17 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der ...
§ 19 FinDFwPrV Ausbildereignung (vom 17.12.2019)
... die Prüfung nach § 14 bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung der Verordnung über die Prüfung zu anerkannten Fortbildungsabschlüssen in der Finanzdienstleistungswirtschaft
B. v. 15.03.2012 BGBl. I S. 510
Berichtigung FinDFwPrVBer
... 274) ist wie folgt zu berichtigen: In § 10 Absatz 5 Satz 5 Nummer 3 und in § 12 Absatz 5 Satz 1 ist jeweils das Wort „Altersversorung" durch das Wort ...


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