interne Verweise§ 2 BauFordSiG (vom 01.01.2009) ... über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist und deren in § 1 Abs. 1 bezeichnete Gläubiger zur Zeit der Zahlungseinstellung oder der Eröffnung des ... bestraft, wenn sie zum Nachteil der bezeichneten Gläubiger den Vorschriften des § 1 zuwidergehandelt ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenForderungssicherungsgesetz (FoSiG)
G. v. 23.10.2008 BGBl. I S. 2022, 2582
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2436
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