Artikel 1 - Rundfunkneuordnungsgesetz (RundfNOG k.a.Abk.)

G. v. 20.12.1993 BGBl. I S. 2246
Geltung ab 01.01.1994; FNA: 2251-4 Rundfunkwesen

Artikel 1 Zustimmung zum Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

Dem am 17. Juni 1993 unterzeichneten "Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern über die Überleitung von Rechten und Pflichten des Deutschlandfunks und des RIAS Berlin auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts "Deutschlandradio" - Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag -" wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

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Zitierungen von Artikel 1 Rundfunkneuordnungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 RundfNOG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RundfNOG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 5 RundfNOG Inkrafttreten
...  1 dieses Gesetzes tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft, im übrigen tritt dieses ... bis zu diesem Zeitpunkt die gesetzgebenden Körperschaften aller Länder dem in Artikel 1 dieses Gesetzes genannten Staatsvertrag zugestimmt ...


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