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§ 1 - Bodenschätzungs-Durchführungsverordnung (BodSchätzDV)

V. v. 23.02.2012 BGBl. I S. 311 (Nr. 11); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 15.07.2014 BGBl. I S. 962
Geltung ab 02.03.2012; FNA: 610-8-5-1 Allgemeines Steuerrecht
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§ 1 Musterstücke



Die in der Anlage mit ihren Schätzungsergebnissen aufgeführten Bodenflächen sind die Musterstücke der Bodenschätzung (§ 6 Absatz 1 des Gesetzes), die die Grundlage für die Bewertung der Vergleichsstücke auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bilden.





 

Frühere Fassungen von § 1 BodSchätzDV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 22.07.2014Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Bodenschätzungs-Durchführungsverordnung
vom 15.07.2014 BGBl. I S. 962

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 BodSchätzDV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BodSchätzDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BodSchätzDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage BodSchätzDV (zu § 1) Verzeichnis der Musterstücke in dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach dem Stand vom 31. Dezember 2013 (vom 22.07.2014)
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Änderung der Bodenschätzungs-Durchführungsverordnung
V. v. 15.07.2014 BGBl. I S. 962
Anhang BodSchätzDVÄndV zu Artikel 1 Nummer 2
... (zu § 1 ) Verzeichnis der Musterstücke in dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach dem Stand vom ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Bodenschätzungs-Durchführungsverordnung
V. v. 15.07.2014 BGBl. I S. 962
Artikel 1 BodSchätzDVÄndV
... vom 23. Februar 2012 (BGBl. I S. 311) wird wie folgt geändert: 1. In § 1 werden die Wörter „(§ 6 Absatz 1 des Bodenschätzungsgesetzes)" durch die ... „(§ 6 Absatz 1 des Gesetzes)" ersetzt. 2. Die Anlage 1 zu § 1 erhält die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche ...