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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Bürgerinitiative

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 EBIGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EBIGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung von Vorschriften zu regelmäßigen Datenübermittlungen der Meldebehörden an öffentliche Stellen des Bundes
V. v. 23.04.2012 BGBl. I S. 609
Artikel 1 2. BMeldDÜVuaÄndV Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
... vom 31. Juli 1995 (BGBl. I S. 1011), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 7. März 2012 (BGBl. I S. 446) geändert worden ist, wird wie folgt ...
 
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