Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 21.12.2012 aufgehoben
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Eingangsformel - Netto-Leerverkaufspositionsverordnung (NLPosV)

V. v. 08.03.2012 BGBl. I S. 454 (Nr. 13); aufgehoben durch § 15 V. v. 17.12.2012 BGBl. I S. 2699
Geltung ab 26.03.2012; FNA: 4110-4-17 Börsenvorschriften
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Eingangsformel



Auf Grund des § 30i Absatz 5 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 5 des Gesetzes vom 21. Juli 2010 (BGBl. I S. 945) eingefügt worden ist, unter Berücksichtigung des Artikels 20 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2481) und in Verbindung mit § 1 Nummer 1 der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 2. Januar 2012 (BGBl. I S. 35) geändert worden ist, verordnet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht:



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