Eingangsformel - Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (5. VgVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 127 Nummer 1 und Nummer 8 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, von denen Nummer 1 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a des Gesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 790) neu gefasst und Nummer 8 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe e des Gesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 790) geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung:



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