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Artikel 1 - Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Februar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft (WaZuGemAbkG k.a.Abk.)

G. v. 15.03.2012 BGBl. II S. 178, 2013 II 431
Geltung ab 23.03.2012, abweichend siehe Artikel 6
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Artikel 1 Zustimmung



Dem in Paris am 4. Februar 2010 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

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