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Anlage - Schilder- und Lichtreklame-Ausbildungsverordnung (SchLichtReklAusbV)

V. v. 26.03.2012 BGBl. I S. 494 (Nr. 15)
Geltung ab 01.08.2012; FNA: 7110-6-112 Handwerk im Allgemeinen

Anlage (zu § 4 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Schilder- und Lichtreklamehersteller und zur Schilder- und Lichtreklameherstellerin



Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten


Lfd.
Nr.
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 18.
Monat
19. bis 36.
Monat
1234
1Applizieren mit und auf
unterschiedlichen Werkstof-
fen
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt A Nummer 1)
a) Untergründe prüfen und vorbehandeln
b) Applikationsverfahren auswählen
c) Beschichtungsaufbau festlegen
d) Untergründe durch Malen, Drucken und Lackieren
beschichten
e) Folien zweidimensional verkleben
f) Folienapplikationen entfernen
9 
2Herstellen von Beschriftungen
und bildlichen Darstellungen
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt A Nummer 2)
a) Beschriftungen und bildliche Darstellungen, ins-
besondere durch Malen, Schreiben und Schneiden,
manuell und rechnergestützt herstellen
b) Beschriftungen und bildliche Darstellungen, insbe-
sondere durch Fräsen, Spritzen und Sägen, manuell
und rechnergestützt herstellen
8 
3Be- und Verarbeiten von
Werk- und Hilfsstoffen
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt A Nummer 3)
a) Werkstoffe, insbesondere Metalle, Verbundstoffe,
Kunststoffe, Glas, Papier, Holz und Gewebe, nach
Art und Struktur bestimmen
b) Werkstoffe, insbesondere durch Biegen und Ab-
kanten, umformen
c) Werkstoffe, insbesondere durch Schneiden, Sägen,
Fräsen, Feilen, Bohren und Schleifen, trennen
d) Werkstoffe, insbesondere durch Kleben, Schrauben
und Nieten, kaltfügen
e) Hilfsstoffe, insbesondere Löse- und Verdünnungs-
mittel, verarbeiten
f) Beschichtungsstoffe mischen und verarbeiten
g) Oberflächen polieren und schützen
11 
4Bedienen von Arbeitsmitteln
und -geräten
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt A Nummer 4)
a) Maschinen einrichten, Prozessdaten einstellen, Funk-
tionen prüfen
b) Produktionsprozesse überwachen
c) Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Vorrichtungen
pflegen, warten und instand halten
d) Störungen feststellen und dokumentieren, Maßnah-
men zur Beseitigung ergreifen
3 
5Anwenden von
Drucktechniken
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt A Nummer 5)
a) Digitaldruckverfahren anwenden
b) Druckvorlagen und -daten manuell und rechner-
gestützt erstellen
c) Software der Druckvorstufe anwenden
d) Farben andrucken und Farbwerte prüfen
 5
6Installieren von Werbeelektrik
und Werbeelektronik
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt A Nummer 6)
a) Gefahren im Umgang mit elektrischem Strom erken-
nen und beachten
b) Teil-, Montagezeichnungen, elektrische Schaltpläne
und Stromlaufpläne lesen und anwenden
c) Leitungswege im Niederspannungsbereich in Kom-
munikations- und Werbeanlagen festlegen, Leitungen
auswählen, verlegen und verbinden, Normen und
Vorschriften beachten
d) Komponenten und Baugruppen unter Beachtung der
Energieeffizienz auswählen und unter Berücksich-
tigung der Konformität einbauen
e) Schaltgeräte und Bauteile kennzeichnen und nach
Schaltplänen verdrahten
f) Prüf- und Messverfahren sowie Prüf- und Messgeräte
unterscheiden
9 
7 Herstellen von
Kommunikations- und
Werbeanlagen, Leitsystemen,
Messe- und Ausstellungs-
ständen
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt A Nummer 7)
a) be- und unbeleuchtete zweidimensionale Anlagen,
insbesondere Schilder, Schriftzüge, Grafiken und
Fassadenbeschriftungen, fertigen
6 
b) Bauteile und Baugruppen zu dreidimensionalen be-
und unbeleuchteten Anlagen unter Berücksichtigung
von Profilkennzahlen und Bauformen zusammen-
bauen
c) Trag- und Rahmenkonstruktionen unter Umsetzung
von statischen Berechnungen und Plänen erstellen
d) be- und unbeleuchtete Leitsysteme herstellen
e) Messe- und Ausstellungsstände herstellen
f) mobile Werbeträger herstellen
 19
8 Befestigen und Verbinden
von Kommunikations- und
Werbeanlagen
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt A Nummer 8)
a) Befestigungsuntergründe beurteilen, Tragfähigkeit
der Befestigungsflächen prüfen
b) zweidimensionale Anlagen, insbesondere durch Kle-
ben, Schrauben, Nieten, Dübeln, befestigen und
verbinden
4 
c) Befestigungspunkte festlegen, Befestigungs- und
Verbindungsmittel auswählen
d) mobile Anlagen unter Berücksichtigung örtlicher Ge-
gebenheiten und rechtlicher Vorgaben positionieren
und sichern
e) dreidimensionale Anlagen, insbesondere durch Kle-
ben, Schrauben, Nieten sowie Dübeln, befestigen
und verbinden
 7
9Warten, Demontieren und
Reparieren von Kommuni-
kations- und Werbeanlagen
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt A Nummer 9)
a) Anlagen auf Funktion und Sicherheit prüfen, Ergeb-
nisse dokumentieren
b) Verschleißteile austauschen, Fehlerquellen besei-
tigen, Maßnahmen dokumentieren
c) Anlagen demontieren, Verwertung und Entsorgung
sicherstellen
9 
10Entwerfen, Gestalten und
Präsentieren von Kommuni-
kations- und Werbekonzepten
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt A Nummer 10)
a) Schriften, Zeichen und bildliche Darstellungen, insbe-
sondere durch Scribbles, Skizzen und Zeichnungen,
manuell und rechnergestützt darstellen
b) Vektorisierungen durchführen
c) Bildbearbeitungs-, Mal- und Vektorgrafikprogramme
anwenden
d) Kreativtechniken einsetzen
e) Gestaltungsgrundlagen und -prinzipien, insbeson-
dere Typografie und Farbe, anwenden
7 
f) Urheber-, Nutzungs- und Persönlichkeitsrechte sowie
Regelungen zum Datenschutz sowie Medien- und
Lizenzrecht beachten
 2
11Beraten von Kunden
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt A Nummer 11)
a) kundenorientierte Bedarfsanalysen erstellen
b) Kunden gestalterisch und technisch beraten, Gestal-
tungskonzepte präsentieren und mit Kunden abstim-
men
c) Genehmigungs- und Prüfverfahren mit Kunden ab-
stimmen und mit zuständigen Stellen abwickeln
 5
12Einrichten und Räumen von
Arbeitsstätten
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt A Nummer 12)
a) Arbeitsstätten vorbereiten, einrichten, sichern, unter-
halten und räumen
b) persönliche Schutzausrüstungen auswählen und ein-
setzen
2 


Abschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Schwerpunkten


1. Schwerpunkt Technik, Montage, Werbeelektrik/-elektronik


Lfd.
Nr.
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 18.
Monat
19. bis 36.
Monat
1234
1Installieren von Werbeelektrik
und Werbeelektronik
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt A Nummer 6)
a) Prüf- und Messverfahren anwenden, Prüf- und Mess-
geräte handhaben
b) Betriebsmittel zum Steuern, Regeln und zur Daten-
übertragung einbauen, verdrahten und kennzeichnen
c) Steuerungs-, Regelungs- und Überwachungspro-
gramme prüfen, Regelungsparameter einstellen
d) Funktion und Sicherheit, insbesondere Leuchtmittel,
elektrische und elektronische Betriebsgeräte, Siche-
rungen, Schalter, Sicherheits- und Schutzeinrichtun-
gen, Isolationswiderstände und Durchgängigkeit der
Leiter, prüfen sowie Ergebnisse dokumentieren
e) Fehler und Störungen erkennen und beseitigen, Än-
derungen dokumentieren
f) leitende Verbindungen in Kommunikations- und Wer-
beanlagen im Hoch- und Niederspannungsbereich
herstellen, Normen und Vorschriften beachten
g) Kommunikations- und Werbeanlagen an einen vorge-
gebenen elektrischen Einspeisepunkt anschließen,
Normen und Vorschriften beachten
 14
2Befestigen und Verbinden
von Kommunikations- und
Werbeanlagen
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt A Nummer 8)
a) Fundamente und Verankerungen vorbereiten, Trag-
konstruktionen befestigen
b) Anlagen aufstellen
c) Anlagen an Tragkonstruktionen befestigen
d) Schutzeinrichtungen, Verkleidungen und Isolierungen
anbringen
e) Anlagen in Betrieb nehmen
 8
3Warten, Demontieren und
Reparieren von Kommuni-
kations- und Werbeanlagen
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt A Nummer 9)
a) Anlagenteile und Baugruppen prüfen
b) Funktions- und Sicherheitsprüfungen, insbesondere
durch Sichtkontrollen und Messen, durchführen
c) Fehler erkennen und Ursachen systematisch eingren-
zen, beheben und dokumentieren
d) Anlagenteile zur Aufrechterhaltung der Betriebsfähig-
keit nach Serviceunterlagen und Anweisungen war-
ten
e) Reparaturlisten erstellen
 9
4Einrichten und Räumen
von Arbeitsstätten
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt A Nummer 12)
a) Leitern, Gerüste und Montagebühnen unter Arbeits-
und Sicherheitsaspekten beurteilen, auswählen, auf-
und abbauen
b) Hebezeuge, Anschlag- und Transportmittel auswäh-
len, Transportwege festlegen
c) Bauteile, Baugruppen und Anlagen zum Transport
vorbereiten, sichern und transportieren
 4


2. Schwerpunkt Grafik, Druck, Applikation


Lfd.
Nr.
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 18.
Monat
19. bis 36.
Monat
1234
1Applizieren mit und auf
unterschiedlichen Werkstof-
fen
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt A Nummer 1)
a) Folien dreidimensional verkleben
b) Spezialfolien, insbesondere Sonnen-, Sicherheits-
und Oberflächenschutzfolien, verkleben
c) Textilien nach Eigenschaften bestimmen
d) Textilveredlungsverfahren unterscheiden und anwen-
den
e) Transfers herstellen und übertragen
 10
2Herstellen von Beschriftungen
und bildlichen Darstellungen
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt A Nummer 2)
a) Beschriftungen und bildliche Darstellungen, insbe-
sondere durch Schreiben mit Pinsel und Feder, ma-
nuell herstellen
b) Blattmetallverarbeitungstechniken im Matt- und
Glanzverfahren anwenden
 9
3Anwenden von
Drucktechniken
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt A Nummer 5)
a) Farbräume bestimmen und Farbmanagementsys-
teme anwenden
b) Druckprodukte konfektionieren, schützen und ver-
edeln
 6
4Entwerfen, Gestalten und
Präsentieren von Kommuni-
kations- und Werbekonzepten
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt A Nummer 10)
a) Präsentationsmodelle und Muster herstellen
b) räumliche Darstellungen von Kommunikations- und
Werbeanlagen rechnergestützt entwerfen
c) Corporate Design entwerfen, Gestaltungsvorgaben
umsetzen
d) Schriften klassifizieren und gestalterisch einsetzen
e) Stilepochen und -elemente berücksichtigen
 10


Abschnitt C: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten


Lfd.
Nr.
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 18.
Monat
19. bis 36.
Monat
1234
1Berufsbildung, Arbeits-
und Tarifrecht
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt C Nummer 1)
a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere
Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbil-
dungsvertrag nennen
c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung
nennen
d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
e) wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden
Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
während
der gesamten
Ausbildung
zu vermitteln
2Aufbau und Organisation
des Ausbildungsbetriebes
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt C Nummer 2)
a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes
erläutern
b) Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie
Angebot, Beschaffung, Fertigung, Absatz und Ver-
waltung, erklären
c) Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner
Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufs-
vertretungen und Gewerkschaften nennen
d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der be-
triebsverfassungs- oder personalvertretungsrecht-
lichen Organe des ausbildenden Betriebes beschrei-
ben
3Sicherheit und Gesundheits-
schutz bei der Arbeit
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt C Nummer 3)
a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Ar-
beitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Ver-
meidung ergreifen
b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhü-
tungsvorschriften anwenden
c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie
erste Maßnahmen einleiten
d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes an-
wenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben
und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4Umweltschutz
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt C Nummer 4)
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im
beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbil-
dungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz
an Beispielen erklären
b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des
Umweltschutzes anwenden
c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltscho-
nenden Energie- und Materialverwendung nutzen
d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer um-
weltschonenden Entsorgung zuführen
5Planen und Vorbereiten von
Arbeitsabläufen, Arbeiten im
Team
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt C Nummer 5)
a) Arbeitsauftrag erfassen und Vorgaben auf Umsetz-
barkeit prüfen
b) Arbeitsplatz nach ergonomischen und sicherheits-
relevanten Gesichtspunkten einrichten und sichern
c) Materialbedarf ermitteln, Materiallisten erstellen
d) Materialien und Hilfsstoffe, Arbeitsmittel und -geräte
auswählen, bereitstellen und lagern
3 
  e) Zeitbedarf ermitteln, Kosten abschätzen
f) Arbeitsschritte selbstständig und im Team nach wirt-
schaftlichen und terminlichen Vorgaben planen und
dokumentieren
 3
6 Betriebliche und
technische Kommunikation
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt C Nummer 6)
a) Informationen beschaffen, aufbereiten und bewerten
b) Daten erfassen, bearbeiten und sichern, Daten-
schutzvorschriften anwenden
c) Gespräche mit Vorgesetzten und im Team situations-
gerecht führen, Sachverhalte darstellen, fremd-
sprachliche Fachausdrücke anwenden
d) digitale und analoge Mess- und Prüfdaten ermitteln
und auswerten
3 
e) Kommunikation mit vorausgehenden und nachfol-
genden Funktionsbereichen sicherstellen
 2
7Manuelles und rechner-
gestütztes Erstellen
technischer Unterlagen
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt C Nummer 7)
a) Richtlinien, Normen und Merkblätter beachten, Be-
triebs- und Arbeitsanweisungen handhaben
b) Skizzen und technische Zeichnungen erstellen
c) Fertigungsunterlagen erstellen, Berechnungen durch-
führen
2 
8Durchführen von
qualitätssichernden
Maßnahmen
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt C Nummer 8)
a) Arbeitsabläufe kontrollieren und auf Einhaltung der
Qualitätsstandards prüfen
b) Qualitätsabweichungen und ihre Ursachen durch
Zwischen- und Endkontrollen feststellen sowie Maß-
nahmen zur Behebung ergreifen und dokumentieren
c) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvor-
gängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
2