Zitierungen von § 4 SchLichtReklAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 SchLichtReklAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchLichtReklAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage SchLichtReklAusbV (zu § 4 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Schilder- und Lichtreklamehersteller und zur Schilder- und Lichtreklameherstellerin
... mit und auf unterschiedlichen Werkstof- fen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1) a) Untergründe prüfen und vorbehandeln ... von Beschriftungen und bildlichen Darstellungen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2) a) Beschriftungen und bildliche Darstellungen, ... und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3) a) Werkstoffe, insbesondere Metalle, ... von Arbeitsmitteln und -geräten (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4) a) Maschinen einrichten, Prozessdaten einstellen, ... 3   5 Anwenden von Drucktechniken (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5) a) Digitaldruckverfahren anwenden b) ... von Werbeelektrik und Werbeelektronik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6) a) Gefahren im Umgang mit elektrischem Strom ... und Werbeanlagen, Leitsystemen, Messe- und Ausstellungs- ständen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7) a) be- und unbeleuchtete zweidimensionale Anlagen, ... Befestigen und Verbinden von Kommunikations- und Werbeanlagen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 8) a) Befestigungsuntergründe beurteilen, ... Demontieren und Reparieren von Kommuni- kations- und Werbeanlagen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 9) a) Anlagen auf Funktion und Sicherheit prüfen, ... Gestalten und Präsentieren von Kommuni- kations- und Werbekonzepten (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 10) a) Schriften, Zeichen und bildliche Darstellungen, ... beachten   2 11 Beraten von Kunden (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 11) a) kundenorientierte Bedarfsanalysen erstellen ... und Räumen von Arbeitsstätten (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 12) a) Arbeitsstätten vorbereiten, einrichten, ... 1 Installieren von Werbeelektrik und Werbeelektronik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6) a) Prüf- und Messverfahren anwenden, Prüf- ... und Verbinden von Kommunikations- und Werbeanlagen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 8) a) Fundamente und Verankerungen vorbereiten, Trag- ... Demontieren und Reparieren von Kommuni- kations- und Werbeanlagen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 9) a) Anlagenteile und Baugruppen prüfen b) ... und Räumen von Arbeitsstätten (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 12) a) Leitern, Gerüste und Montagebühnen ... mit und auf unterschiedlichen Werkstof- fen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1) a) Folien dreidimensional verkleben b) ... von Beschriftungen und bildlichen Darstellungen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2) a) Beschriftungen und bildliche Darstellungen, ...   9 3 Anwenden von Drucktechniken (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5) a) Farbräume bestimmen und Farbmanagementsys- ... Gestalten und Präsentieren von Kommuni- kations- und Werbekonzepten (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 10) a) Präsentationsmodelle und Muster ... 4 1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 2) a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes ... 3 Sicherheit und Gesundheits- schutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am ... zur Brandbekämpfung ergreifen 4 Umweltschutz (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen ... und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 5) a) Arbeitsauftrag erfassen und Vorgaben auf ... 6 Betriebliche und technische Kommunikation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 6) a) Informationen beschaffen, aufbereiten und ... und rechner- gestütztes Erstellen technischer Unterlagen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 7) a) Richtlinien, Normen und Merkblätter beachten, ... von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 8) a) Arbeitsabläufe kontrollieren und auf ...


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