Entscheidung - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvL 4/09 - (zu § 10 Absatz 1 des Postpersonalrechtsgesetzes) (BVerfGE20120117 k.a.Abk.)

B. v. 17.03.2012 BGBl. I S. 507 (Nr. 15)
Geltung ab 17.01.2012; FNA: 1104-5 Bundesverfassungsgericht
Entscheidung

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Entscheidung ändert mWv. 17. Januar 2012 PostPersRG

Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2012 - 2 BvL 4/09 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:

§ 10 Absatz 1 des Gesetzes zum Personalrecht der Beschäftigten der früheren Deutschen Bundespost (Postpersonalrechtsgesetz - PostPersRG) in der Fassung des Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a des Ersten Gesetzes zur Änderung des Postpersonalrechtsgesetzes vom 9. November 2004 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2774) ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.

Die Bundesministerin der Justiz

S.
Leutheusser-Schnarrenberger



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