Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Anlage 1 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung/zur Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung (SpedKfmAusbV k.a.Abk.)

V. v. 26.07.2004 BGBl. I S. 1902; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 25.05.2009 BGBl. I S. 1165
Geltung ab 01.08.2004; FNA: 806-21-1-333 Berufliche Bildung
|

Anlage 1 (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung/zur Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung - Sachliche Gliederung -


Anlage 1 wird in 2 Vorschriften zitiert

Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
123
1Der Ausbildungsbetrieb
(§ 4 Nr. 1)
 
1.1Stellung, Rechtsform und Struktur
(§ 4 Nr. 1.1)
a) Zielsetzung und Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes sowie
seine Stellung am Markt beschreiben
b) Rechtsform des Ausbildungsbetriebes darstellen
c) Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsor-
ganisationen, Verbänden, Behörden und Gewerkschaften
beschreiben
d) Kooperationsformen in der Branche und deren Vor- und Nachtei-
le aufzeigen
e) Aufbau- und Ablauforganisation sowie Zuständigkeiten im Aus-
bildungsbetrieb erläutern
1.2Berufsbildung
(§ 4 Nr. 1.2)
a) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen
und die Aufgaben der an der Berufsausbildung Beteiligten
beschreiben
b) Ausbildungsordnung mit dem betrieblichen Ausbildungsplan
vergleichen
c) Nutzen beruflicher Weiterbildung für die berufliche und persön-
liche Entwicklung sowie für den Betrieb darstellen
1.3Personalwirtschaft, arbeits-,
sozial- und tarifrechtliche
Vorschriften
(§ 4 Nr. 1.3)
a) betriebliche Ziele und Grundsätze der Personalplanung,
-beschaffung und des Personaleinsatzes beschreiben
b) Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag erläutern
c) gesetzliche, tarifliche und betriebliche Arbeitszeitregelungen
anwenden
d) Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte "betriebsverfassungs-
rechtlicher Organe erklären
e) die für das Ausbildungs- und Arbeitsverhältnis geltenden arbeits-
und sozialrechtlichen Bestimmungen sowie tarifliche Vorschrif-
ten erläutern
f) Nachweise für das Arbeitsverhältnis erläutern und die Positionen
der eigenen Entgeltabrechnung beschreiben
1.4Sicherheit und Gesundheitsschutz
bei der Arbeit
(§ 4 Nr. 1.4)
a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz fest-
stellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschrif-
ten anwenden
c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnah-
men einleiten
d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Ver-
haltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur
Brandbekämpfung ergreifen
1.5Umweltschutz
(§ 4 Nr. 1.5)
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruf-
lichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb
und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umwelt-
schutzes anwenden
c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden
Energie- und Materialverwendung nutzen
d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonen-
den Entsorgung zuführen
2Arbeitsorganisation, Information
und Kommunikation
(§ 4 Nr. 2)
 
2.1Arbeitsorganisation
(§ 4 Nr. 2.1)
a) die eigene Arbeit systematisch, qualitätsbewusst und unter
Berücksichtigung organisatorischer, technischer und wirtschaft-
licher Notwendigkeiten planen, durchführen und kontrollieren
b) Möglichkeiten funktionaler und ergonomischer Arbeitsplatz- und
Arbeitsraumgestaltung nutzen
c) betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und
Arbeitstechniken einsetzen
2.2Teamarbeit und Kommunikation
(§ 4 Nr. 2.2)
a) Aufgaben im Team planen und bearbeiten
b) interne und externe Zusammenarbeit im Arbeitsprozess gestal-
ten
c) Gespräche situations- und zielgruppenorientiert führen
d) Sachverhalte situationsbezogen und adressatengerecht aufbe-
reiten und präsentieren
e) zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen und
Möglichkeiten der Konfliktlösung anwerden
f) Auswirkungen von Information, Kommunikation und Koopera-
tion auf Betriebsklima, Arbeits- und Geschäftserfolg beachten
2.3Informations- und
Kommunikationssysteme
(§ 4 Nr. 2.3)
a) Bedeutung von Informations- und Kommunikationssystemen für
den Ausbildungsbetrieb erläutern
b) Netze und Dienste nutzen, Sicherheitsanforderungen beachten
c) Leistungsmerkmale von Hardware- und Softwarekomponenten
beachten
d) Betriebssystem, Standardsoftware und betriebsspezifische
Software anwenden
e) Informationen erfassen, Daten eingeben und pflegen
f) bei der Erarbeitung von Leistungsanforderungen an Software-
lösungen mitwirken
2.4Datenschutz und Datensicherheit
(§ 4 Nr. 2.4)
a) Regelungen des Datenschutzes einhalten
b) Daten sichern, Datensicherung und unterschiedliche Zugriffsbe-
rechtigungen begründen
3Anwenden der englischen Sprache
bei Fachaufgaben
(§ 4 Nr. 3)
a) englischsprachige Dokumente ausstellen
b) branchenübliche englischsprachige Informationen nutzen
c) in englischer Sprache über Produkte informieren und Angebote
erstellen
d) mit ausländischen Geschäftspartnern und Kunden in englischer
Sprache korrespondieren und kommunizieren
4Prozessorientierte Leistungs-
erstellung in Spedition
und Logistik
(§ 4 Nr. 4)
a) Kundenwünsche ermitteln, Kunden beraten
b) bei der Ermittlung von logistischen Aufgabenstellungen mitwir-
ken
c) Leistungsanforderungen festlegen und vereinbaren
d) Angebote einholen, vergleichen und bewerten
e) Preisangebote auf der Grundlage betrieblicher Kalkulations-
regeln erstellen
f) Angebote über speditionelle Leistungen für Kunden erstellen
g) bei der Gestaltung und Erstellung von Verträgen mitwirken
h) zeitliche und technische Abläufe der Dienstleistungen abstim-
men und überwachen
i) Informationen und Daten zur Auftragsabwicklung beschaffen
und bearbeiten
k) Begleitpapiere und Dokumente beschaffen, vervollständigen
und ausstellen
l) Lieferbedingungen und Frankaturvorschriften anwenden
m) Eingangsrechnungen kontrollieren und bearbeiten
n) Ausgangsrechnungen erstellen
o) Kundenreklamationen bearbeiten
p) Kunden bei Leistungsstörungen informieren, Lösungsalterna-
tiven aufzeigen
q) Schadenfälle abwickeln
5Speditionelle und logistische
Leistungen
(§ 4 Nr. 5)
 
5.1Güterversendung und Transport
(§ 4 Nr. 5.1)
a) Leistungsmerkmale des Straßen-, Schienen- und Luftfrachtver-
kehrs sowie der Binnen- und der Seeschifffahrt vergleichen
b) Eignung der Verkehrsträger für bestimmte Transportgüter unter
Berücksichtigung rechtlicher Bedingungen und Beschränkungen
ermitteln
c) Möglichkeiten der Verknüpfung von Leistungen der Verkehrsträ-
ger nutzen
d) Verkehrsverbindungen unter Berücksichtigung verkehrsgeogra-
fischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte festlegen
e) Einsatzmöglichkeiten im kombinierten Verkehr bewerten
f) Organisation der Beförderung als Kernleistung speditioneller
Betätigung beschreiben und gegenüber dem Selbsteintritt
abgrenzen
g) Dienstleister, insbesondere Frachtführer und Verfrachter, aus-
wählen
h) Beförderungsmittel und technische Geräte unter Beachtung der
Be- und Entladefristen disponieren
i) Einsatzbereiche von Umschlagstechniken und -geräten darstel-
len
5.2Lagerlogistik
(§ 4 Nr. 5.2)
a) Leistungen in der Lagerlogistik erläutern
b) Arten der Lagerorganisation beschreiben, das vom Ausbildungs-
betrieb genutzte Lagersystem darstellen
c) Arbeitsabläufe im Lager darstellen und in logistische Abläufe ein-
binden
d) Eignung von Anlagen, Maschinen und Geräten im Lager für
Transport, Förderung und Verpackung beurteilen
e) Güter nach Lagermöglichkeiten unterscheiden
f) Lagerdokumente verwenden
g) Aufzeichnung von Lagerdaten und ihre Weiterleitung innerhalb
der Transportkette überwachen
5.3Sammelgut- und Systemverkehre
(§ 4 Nr. 5.3)
a) Marktinformationen erschließen
b) Leistungen von Sammelgut- und Systemverkehren anbieten
c) Kunden organisatorische und zeitliche Abläufe sowie Möglich-
keiten der Sendungsverfolgung erläutern
d) Versendungen durchführen
e) Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten darstellen
f) Preisbildung und Abrechnung erläutern
5.4Internationale Spedition
(§ 4 Nr. 5.4)
a) Vorschriften im grenzüberschreitenden Verkehr berücksichtigen
b) Einsatzmöglichkeiten von Speditionsdokumenten darstellen
c) zoll- und außenwirtschaftliche Rechtsvorschriften berücksich-
tigen
d) das Akkreditivverfahren erläutern, Bestimmungen von Akkredi-
tiven bei der Auftragsabwicklung beachten
5.5Logistische Dienstleistungen
(§ 4 Nr. 5.5)
a) logistische Bedürfnisse des Kunden sowie Umsetzungsmöglich-
keiten ermitteln, Lösungsvorschläge entwickeln
b) bei der Erarbeitung von Logistikkonzepten mitwirken
c) bei der Ermittlung und Bewertung von Angeboten zur Erbringung
logistischer Dienstleistungen im Ausbildungsbetrieb und bei Drit-
ten mitwirken
d) Informationsleistungen des Ausbildungsbetriebes anbieten
e) Abläufe und Aufgabenverteilung bei der Umsetzung logistischer
Leistungen darstellen
f) an der Sicherstellung des Daten- und Informationsflusses zwi-
schen den an logistischen Ketten Beteiligten mitwirken
g) vertragliche Leistungsvorgaben umsetzen, Bedürfnisse und
Möglichkeiten der Beteiligten berücksichtigen
h) Abweichungen in logistischen Prozessen feststellen und zur
Beseitigung beitragen
i) Vorgänge dokumentieren, Daten analysieren und für Kunden
bereitstellen
k) Daten für Leistungsabrechnungen erfassen
l) bei Verbesserungen von logistischen Prozessen mitwirken
6Verträge, Haftung und
Versicherungen
(§ 4 Nr. 6)
a) Rechtsgrundlagen des Speditionsvertrages und die sich daraus
ergebenden Rechte und Pflichten der Vertragspartner erläutern
b) Rechtsbeziehungen aus Fracht- und Lagerverträgen sowie Ver-
trägen über logistische Dienstleistungen von den Rechtsbezie-
hungen aus dem Speditionsvertrag abgrenzen
c) Rechtsvorschriften und Beförderungsbedingungen von zwei Ver-
kehrsträgern anwenden
d) branchen- und betriebsübliche allgemeine Geschäftsbedingun-
gen anwenden
e) Speditionsverträge abschließen
f) Frachtverträge abschließen
g) Schadenersatzansprüche prüfen, Regressansprüche gegenüber
Dritten wahren, Regulierungen veranlassen
h) Verkehrshaftungs- und Warenversicherungen des Ausbildungs-
betriebes nutzen, insbesondere für auftragsbezogene Deckung
sorgen
i) Kunden über Risiken informieren, Möglichkeiten der Absiche-
rung erläutern, Versicherungsschutz für Kunden besorgen
k) Rechte und Pflichten aus betrieblichen Haftpflicht- und Sachver-
sicherungsverträgen wahrnehmen
7Marketing
(§ 4 Nr. 7)
a) Anforderungen an speditionelle und logistische Dienstleistungen
insbesondere im Bereich von Produktion, Beschaffung und Dis-
tribution ermitteln und bewerten
b) die Produktpalette des Ausbildungsbetriebes mit den Angeboten
der Speditions- und Logistikbranche vergleichen
c) Möglichkeiten der Kontaktaufnahme zu Kunden und Interessen-
ten situationsgerecht nutzen
d) Kundengespräche vorbereiten und führen
e) bei der Betreuung und Ausweitung des Kundenkreises mitwirken
8Gefahrgut, Schutz und Sicherheit
(§ 4 Nr. 8)
a) Gefahren im Umgang mit Gefahrgut unter Berücksichtigung der
Gefahrenklassen und -symbole sowie Stoffeinteilungen beach-
ten
b) güterbezogene Sicherheitsvorschriften beachten
c) Maßnahmen zur Schadenverhütung und Schadenminderung
treffen und überwachen
d) Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen begründen und beachten
9Kaufmännische Steuerung
und Kontrolle
(§ 4 Nr. 9)
 
9.1Zahlungsverkehr und Buchführung
(§ 4 Nr. 9.1)
a) Grundsätze einer ordnungsgemäßen Kassenführung beachten
b) Forderungen und Verbindlichkeiten überwachen
c) Zahlungsvorgänge bearbeiten
d) Maßnahmen bei Zahlungsverzug einleiten
e) Aufbau und Inhalt des betrieblichen Buchungssystems berück-
sichtigen
f) vorbereitende Arbeiten für die Buchung durchführen
g) im Ausbildungsbetrieb anfallende Steuern und Abgaben berück-
sichtigen
h) vorbereitende Arbeiten für den Jahresabschluss durchführen
9.2Kosten- und Leistungsrechnung,
Controlling
(§ 4 Nr. 9.2)
a) Aufbau der betrieblichen Kostenrechnung erläutern, Funktion
des Controllings erklären
b) Kosten und Erträge von erbrachten Dienstleistungen berechnen
und bewerten
c) Daten für die Kalkulation ermitteln
d) an kaufmännischen Planungs-, Steuerungs- und Kontrollauf-
gaben des Ausbildungsbetriebes mitwirken
e) Daten für die Erstellung von Statistiken beschaffen, Statistiken
erstellen und präsentieren
f) an Aufgaben des kaufmännischen Berichtswesens im Ausbil-
dungsbetrieb mitwirken
9.3Qualitätsmanagement
(§ 4 Nr. 9.3)
a) qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich
anwenden
b) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen beitra-
gen
c) den Zusammenhang zwischen Qualität und Kundenzufriedenheit
erklären und die Auswirkung auf das Betriebsergebnis darstellen




 

Zitierungen von Anlage 1 Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung/zur Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 SpedKfmAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SpedKfmAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 SpedKfmAusbV Zwischenprüfung
... stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen 1 und 2 für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf ...
§ 9 SpedKfmAusbV Abschlussprüfung (vom 01.08.2009)
... Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 1 aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten ...