Artikel 9 - LSV-Neuordnungsgesetz (LSV-NOG)

G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579 (Nr. 16); zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 23.10.2012 BGBl. I S. 2246
Geltung ab 01.01.2013, abweichend siehe Artikel 14
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Artikel 9 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 9 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2013 SGB X § 79, § 101a

Das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2001 (BGBl. I S. 130), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2983) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Nach § 79 Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:

„(1a) Die Einrichtung eines automatisierten Abrufverfahrens für eine Datei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau ist nur gegenüber den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, der Deutschen Rentenversicherung Bund als zentraler Stelle zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 91 Absatz 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes, den Krankenkassen, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Post AG, soweit sie mit der Berechnung oder Auszahlung von Sozialleistungen betraut ist, zulässig; dabei dürfen auch Vermittlungsstellen eingeschaltet werden."

2.
In § 101a Absatz 2 Nummer 2 werden die Wörter „den landwirtschaftlichen Alterskassen" durch die Wörter „der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 9 LSV-NOG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 LSV-NOG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LSV-NOG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union
G. v. 01.06.2012 BGBl. I S. 1224; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 27.07.2015 BGBl. I S. 1386
Artikel 4 HQRLUmsG Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2001 (BGBl. I S. 130), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 12. April 2012 (BGBl. I S. 579) geändert worden ist, werden jeweils die ...


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