Artikel 6 - Verordnung zur Änderung der Bioabfallverordnung, der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung und der Düngemittelverordnung (BioAbfVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 6 Inkrafttreten



(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am 1. Mai 2012 in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 10 und 20 tritt am 1. August 2012 in Kraft.

(3) Artikel 4 tritt am 1. Juni 2012 in Kraft.



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