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I. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesversicherungsamtes sowie bei Klagen des Dienstherrn in besoldungsrechtlichen Angelegenheiten (BVABesZustAnO)

A. v. 11.04.2012 BGBl. I S. 669 (Nr. 17)
Geltung ab 28.04.2012; FNA: 2030-14-185 Beamte

I. Widerspruchsverfahren



Dem Bundesverwaltungsamt wird die Entscheidung über Widersprüche von Beschäftigten des Bundesversicherungsamtes gegen Verwaltungsakte sowie die Ablehnung von Ansprüchen in besoldungsrechtlichen Angelegenheiten übertragen, soweit das Bundesverwaltungsamt die Maßnahme getroffen hat.