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§ 47a - Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Artikel 1 V. v. 26.04.2012 BGBl. I S. 679 (Nr. 18); zuletzt geändert durch Artikel 8 V. v. 20.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 199
Geltung ab 05.05.2012; FNA: 9232-16 Zulassung zum Straßenverkehr
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§ 47a (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 47a StVZO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.06.2012Artikel 1 Siebenundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 10.05.2012 BGBl. I S. 1086

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 47a StVZO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 47a StVZO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StVZO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage XXIII StVZO (zu § 47) Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Gase und Partikel von Kraftfahrzeugen mit Fremdzündungsmotoren und Selbstzündungsmotoren (Definition schadstoffarmer Personenkraftwagen)
... 3.6.3.2 Prüfung der Abgasemissionen 3.6.4 Prüfung gemäß § 47a 3.7 Gas-, Partikelentnahme, Analyse 3.7.1 Probenahme 3.7.2 Analyse 3.7.3 ... zu ermitteln. Anschließend wird die Prüfung gemäß § 47a durchgeführt. Die Prüfung der Verdunstungsemissionen im Rahmen des ... Fahrzeuge sind der Prüfung der Abgasemissionen nach den Fahrkurven I und II sowie nach § 47a zu unterziehen. Die Emissionen gas- und partikelförmiger Luftverunreinigungen ... ist (sind) der Prüfung der Abgasemissionen nach Fahrkurve I und II sowie nach § 47a zu unterziehen. Die Genehmigungsbehörde kann zusätzlich die Prüfung der ... sind in Nummer 3.8 beschrieben. Nach dem Abschluss der Fahrtests wird die Prüfung nach § 47a durchgeführt. Figur 1 Prüfablauf für Fahrzeuge mit ... Partikelemissionen ist nicht erforderlich. 3.6.4 Prüfung gemäß § 47a Nach Abschluss der Prüfung der Abgasemissionen in den Fahrkurven I und II ... Fahrkurven I und II durchlaufen die Prüffahrzeuge die Prüfung gemäß § 47a . 3.7 Gas-, Partikelentnahme, Analyse 3.7.1 Probenahme  ...
Anlage XXIV StVZO (zu § 47) Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Gase von Kraftfahrzeugen mit Fremd- und Selbstzündungsmotoren (Definition bedingt schadstoffarmer Personenkraftwagen)
...  3. Ggf. Angabe der geänderten Sollwerte für die Prüfung nach § 47a . 4. Eine Bestätigung des Antragstellers, dass das Abgasreinigungssystem bei ...
 
Zitat in folgenden Normen

Fahrschüler-Ausbildungsordnung
V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1318; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 498
Anlage 2.2 FahrschAusbO (zu § 4) Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in der Klasse B (2 Doppelstunden) (vom 19.01.2013)
... und Pflege der Fahrzeuge - Untersuchung der Fahrzeuge nach den §§ 29, 47a StVZO 1) - Wirkung von Kräften beim Fahren, physikalische ...

Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV)
Artikel 1 V. v. 10.10.2006 BGBl. I S. 2218; zuletzt geändert durch Artikel 85 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
§ 4 35. BImSchV Ausgabe der Plaketten
... Zulassungsbehörden oder die nach Landesrecht sonst zuständigen Stellen sowie die nach § 47a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung für die Durchführung von Abgasuntersuchungen anerkannten Stellen. Dies gilt ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 19.10.2012 BGBl. I S. 2232
Artikel 1 FZVuaÄndV Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
... 3 werden die Wörter „und, sofern vorgeschrieben, eine Abgasuntersuchung nach § 47a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung" gestrichen. 5. § 8 wird wie ... 4 werden die Wörter „und für eine vorgeschriebene Abgasuntersuchung nach § 47a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung" gestrichen. 10. § 16 wird wie ...

Siebente Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 26.02.2015 BGBl. I S. 265
Artikel 2 7. GGRVÄndV Änderung der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung
... folgt geändert: aa) In Satz 1 wird die Angabe „§§ 19, 21, 29 und 47a der StVZO" durch die Angabe „§§ 19, 21 und 29 der ...

Siebenundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.05.2012 BGBl. I S. 1086
Artikel 1 47. StVRÄndV
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Zeile zu § 47a wird gestrichen. b) Die Zeile zu § 47d wird wie folgt gefasst:  ... die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen, entsprechen." 4. § 47a wird aufgehoben. 5. § 47d wird wie folgt gefasst: „§ 47d ... Kennzeichen nach den bis einschließlich 31. Dezember 2009 geltenden Vorschriften des § 47a Absatz 3 und 5 angebrachten Plaketten von den die Hauptuntersuchung durchführenden Personen ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
V. v. 22.11.2016 BGBl. I S. 2652
Artikel 1 2. GebOStÄndV Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
... geändert: a) In der Spalte „Gegenstand" wird die Angabe „§ 47a StVZO" durch die Angabe „Nummer 1.2.1.1 der Anlage VIII StVZO" ersetzt.  ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung
V. v. 16.12.2011 BGBl. I S. 2803
Artikel 1 2. GGAV2002ÄndV
... im Zusammenhang mit der Durchführung von Untersuchungen nach den §§ 19, 21, 29 und 47a der StVZO sowie technischen Untersuchungen gemäß Teil 9 ADR müssen die Personen von einem ...