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Anlage XXVIII - Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Artikel 1 V. v. 26.04.2012 BGBl. I S. 679 (Nr. 18); zuletzt geändert durch Artikel 8 V. v. 20.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 199
Geltung ab 05.05.2012; FNA: 9232-16 Zulassung zum Straßenverkehr
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Anlage XXVIII (§ 35a Absatz 8) Beispiel für einen Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf Beifahrerplätzen mit Airbag


Anlage XXVIII wird in 1 Vorschrift zitiert

Piktogramm Airbag (BGBl. 2012 I S. 930)


Anmerkungen:

Das Piktogramm ist rot.

Sitz, Kindersitz und Umrandung des Airbags sind schwarz.

Das Wort Airbag und der Airbag sind weiß.

Der Durchmesser des Piktogramms beträgt mindestens 60 mm.



 

Zitierungen von Anlage XXVIII StVZO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage XXVIII StVZO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StVZO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 35a StVZO Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Rückhalteeinrichtungen für Kinder, Rollstuhlnutzer und Rollstühle (vom 03.07.2021)
... Rückhalteeinrichtung für Kinder einbauen will, deutlich sichtbar ist. Anlage XXVIII zeigt ein Beispiel für ein Piktogramm. Falls der Warnhinweis bei geschlossener ...