Siebenundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.05.2012 BGBl. I S. 1086
Artikel 1 47. StVRÄndV ... a) Die Zeile zu § 47a wird gestrichen. b) Die Zeile zu § 47d wird wie folgt gefasst: „§ 47d Kohlendioxidemissionen, ... b) Die Zeile zu § 47d wird wie folgt gefasst: „§ 47d Kohlendioxidemissionen, Kraftstoffverbrauch, Reichweite, Stromverbrauch". c) Nach ... Kraftstoffverbrauch, Reichweite, Stromverbrauch". c) Nach der Zeile zu § 47d wird folgende neue Zeile zu § 47e eingefügt: „§ 47e Genehmigung, ... Bestimmungen, entsprechen." 4. § 47a wird aufgehoben. 5. § 47d wird wie folgt gefasst: „§ 47d Kohlendioxidemissionen, Kraftstoffverbrauch, ... 47a wird aufgehoben. 5. § 47d wird wie folgt gefasst: „§ 47d Kohlendioxidemissionen, Kraftstoffverbrauch, Reichweite, Stromverbrauch (1) Für ... Kauf des Fahrzeugs zu übergebenden Bescheinigung anzugeben." 6. Nach § 47d wird folgender § 47e eingefügt: „§ 47e Genehmigung, ... 47 Absatz 8c in der vor dem 1. Juni 2012 geltenden Fassung anwendbar. 5. § 47d (Kohlendioxidemissionen, Kraftstoffverbrauch, Reichweite, Stromverbrauch) ist ... Für Fahrzeuge, die vor dem 1. Juni 2012 erstmals in den Verkehr gekommen sind, ist § 47d einschließlich der Übergangsbestimmungen in § 72 Absatz 2 in der vor dem 1. Juni ... Fortschritt (ABl. L 91 vom 10.4.2010, S. 1)." f) Die Bestimmungen zu § 47d werden wie folgt geändert: aa) In Buchstabe e wird der Punkt am Ende durch ein ... vom 28.7.2008, S. 1).” g) Nach den Bestimmungen zu § 47d werden folgende Bestimmungen zu § 47e eingefügt: ...