Zitierungen von § 65 StVZO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 65 StVZO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StVZO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 41 StVZO Bremsen und Unterlegkeile (vom 01.08.2013)
... an der Zug- oder Arbeitsmaschine oder an dem einachsigen Anhänger befindliche Bremse nach § 65 , sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 20 km/h nicht ...
§ 69a StVZO Ordnungswidrigkeiten (vom 28.07.2021)
...  5. des § 64b über die Kennzeichnung von Gespannfahrzeugen; 6. des § 65 Absatz 1 über Bremsen oder des § 65 Absatz 3 über Bremshilfsmittel; 7. des ... von Gespannfahrzeugen; 6. des § 65 Absatz 1 über Bremsen oder des § 65 Absatz 3 über Bremshilfsmittel; 7. des § 66 über Rückspiegel;  ...
§ 70 StVZO Ausnahmen (vom 03.07.2021)
... 32, 32d, 33, 34 und 36, auch in Verbindung mit § 63, ferner der §§ 52 und 65 , bei Elektrokarren und ihren Anhängern auch von den Vorschriften des § 41 Absatz 9 und ... einer Ausnahme von den §§ 32, 32d, 33, 34, 34b und 36 und einer allgemeinen Ausnahme von § 65 sind die obersten Straßenbaubehörden der Länder und, wo noch nötig, die ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)
Artikel 1 V. v. 06.06.2019 BGBl. I S. 756; zuletzt geändert durch Artikel 9 V. v. 20.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 199
§ 4 eKFV Anforderungen an die Verzögerungseinrichtung
... Ein Elektrokleinstfahrzeug muss mit zwei voneinander unabhängigen Bremsen im Sinne des § 65 Absatz 1 Satz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ausgerüstet sein, die 1. das Fahrzeug bis zum Stillstand abbremsen können, ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2204
Artikel 1 55. StVRÄndV Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
... einer Ausnahme von den §§ 32, 32d, 33, 34, 34b und 36 und einer allgemeinen Ausnahme von § 65 sind die obersten Straßenbaubehörden der Länder und, wo noch nötig, die ...


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