Bekanntmachung - Vierzehnte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes (14. AUGBek k.a.Abk.)

B. v. 14.08.1992 BGBl. I S. 1585
Geltung ab 01.09.1992; FNA: 319-89-1-14 Zwischenstaatliche Rechtshilfe
Bekanntmachung

Bekanntmachung



Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2563) wird bekanntgemacht, daß die Gegenseitigkeit im Sinne dieses Gesetzes im Verhältnis zu folgenden Staaten verbürgt ist:

1.
in den Vereinigten Staaten von Amerika, beschränkt auf Kindesunterhalt, im Verhältnis zu

Colorado und

Virginia;

2.
in Kanada im Verhältnis zu

Neuschottland.

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 11. Mai 1992 (BGBl. I S. 991).



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