Anlage 2 (zu § 3 Absatz 8) Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung „Geprüfter Finanzanlagenfachmann/Geprüfte Finanzanlagenfachfrau IHK" *)
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- Anm. d. Red.:
Änderung die in obiger Bilddatei nicht durchgeführt wurden:
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- a)
- In der Überschrift wird vor dem Wort „Investmentvermögen" das Wort „offene" eingefügt, werden die Wörter „Anteile an geschlossenen Fonds in Form einer Kommanditgesellschaft" durch die Wörter „geschlossene Investmentvermögen" ersetzt und wird das Wort „sonstigen" gestrichen.
- b)
- In Nummer 3 werden die Wörter „Investmentvermögen im Sinne des Investmentgesetzes" durch die Wörter „offene Investmentvermögen im Sinne des § 1 Absatz 4 des Kapitalanlagegesetzbuchs" ersetzt.
- c)
- In Nummer 4 wird das Wort „Fonds" durch die Wörter „Investmentvermögen im Sinne des § 1 Absatz 5 des Kapitalanlagegesetzbuchs" ersetzt.
- d)
- In Nummer 5 wird das Wort „sonstige" gestrichen.
Fundstelle: Artikel 27 Abs. 11 Nr. 8 G. v. 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 1981)
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- e)
- In der Überschrift werden nach den Wörtern „§ 34f Absatz 2 Nummer 4" die Wörter „, auch in Verbindung mit § 34h Absatz 1 Satz 4," eingefügt.
- f)
- Die Wörter „Finanzanlagenvermittler nach § 34f Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung" werden durch die Wörter „Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34f Absatz 2 Nummer 4, auch in Verbindung mit § 34h Absatz 1 Satz 4 der Gewerbeordnung," ersetzt.
Fundstelle: Artikel 1 Nr. 19 V. v. 22. Juli 2014 (BGBl. I S. 1205)
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- a)
- Die Wörter „Herr/Frau" werden gestrichen.
- b)
- In Nummer 3 werden die Wörter „Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b" durch die Wörter „Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c" ersetzt.
- c)
- In Nummer 4 werden die Wörter „Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c" durch die Wörter „Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d" ersetzt.
- d)
- In Nummer 5 werden die Wörter „Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe d" durch die Wörter „Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe e" ersetzt.
Fundstelle: Artikel 1 V. v. 9. Oktober 2019 (BGBl. I S. 1434)
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Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 3 FinVermV Verfahren (vom 20.04.2023) ... (8) Die Industrie- und Handelskammer stellt unverzüglich eine Bescheinigung nach Anlage 2 aus, wenn der Prüfling die Prüfung erfolgreich abgelegt hat. In der ...
Zitat in folgenden NormenVerordnung zur Einführung einer Finanzanlagenvermittlungsverordnung
V. v. 02.05.2012 BGBl. I S. 1006
Artikel 3 FinVermVEV Inkrafttreten ... Artikel 1 §§ 1 bis 3 sowie die Anlagen 1 und 2 treten am 1. November 2012 in Kraft. (2) Im Übrigen tritt diese Verordnung am 1. ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung
V. v. 22.07.2014 BGBl. I S. 1205
Zweite Verordnung zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung
V. v. 09.10.2019 BGBl. I S. 1434
Artikel 1 2. FinVermVÄndV ... und Beratungsgespräche und sonstiger elektronischer Kommunikation". 25. Die Anlage 2 wird wie folgt geändert: a) Die Wörter „Herr/Frau" werden ...
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