Entscheidung - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 367/12 - (zu Artikel 1 Nummer 62 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa des Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen) (BVerfGE20120504 k.a.Abk.)

B. v. 07.05.2012 BGBl. I S. 1021 (Nr. 19)
Geltung ab 10.05.2012; FNA: 1104-5 Bundesverfassungsgericht
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Entscheidung


Entscheidung ändert mWv. 10. Mai 2012 TKGuaÄndG Artikel 5

Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2012 - 1 BvR 367/12 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:

Artikel 1 Nummer 62 Buchstabe a) aa) des vom Deutschen Bundestag am 9. Februar 2012 beschlossenen und vom Bundespräsidenten am 3. Mai 2012 ausgefertigten Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen tritt nicht vor dem 1. August 2012 in Kraft.

Die Bundesministerin der Justiz

S.
Leutheusser-Schnarrenberger



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