Bekanntmachung - Hinweis auf von Bundesrecht abweichenden Landesrechts (Schleswig-Holstein) (LRAbwBek k.a.Abk.)

B. v. 09.05.2012 BGBl. I S. 1022 (Nr. 19); Geltung ab 01.01.2012
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Bekanntmachung

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Bekanntmachung ändert mWv. 1. Januar 2012 GemFinRefG § 8

Nachstehend wird der Hinweis des Landes Schleswig-Holstein auf von Bundesrecht nach Artikel 72 Absatz 3 Satz 1, Artikel 84 Absatz 1 Satz 2, Artikel 125b Absatz 1 Satz 3 oder Artikel 125b Absatz 2 des Grundgesetzes abweichenden Landesrechts mitgeteilt:

Bundesrecht,
von dem abgewichen wird
Abweichendes Landesrecht
Gesetz/Verordnung
(ggf. Einzelvorschrift)
a) Gesetz/Verordnung
(ggf. Einzelvorschrift)
b) Fundstelle
c) Rechtsgrundlage der Abweichung
d) Tag des Inkrafttretens
§ 8 des Gemeindefinanzreformgesetzes in der
Fassung der Bekanntmachung vom 10. März
2009 (BGBl. I S. 502)
a) Gesetz zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von
Rechtsverordnungen nach dem Gemeindefinanzreformgesetz
Artikel 3 des Gesetzes zur Konsolidierung kommunaler Haus-
halte (Kommunalhaushaltskonsolidierungsgesetz) vom 30. De-
zember 2011
b) GVOBl. Schl.-H. S. 74
c) Artikel 84 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes
d) 1. Januar 2012




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