§ 9 - EG-Bus-Durchführungsverordnung (EGBusDV)

V. v. 04.05.2012 BGBl. I S. 1038 (Nr. 20); zuletzt geändert durch Artikel 25 G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
Geltung ab 12.05.2012; FNA: 9240-1-17 Personenbeförderung
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§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 9 ändert mWv. 12. Mai 2012 EG-BusDV

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die EG-Bus-Durchführungsverordnung vom 11. August 2004 (BGBl. I S. 2169), die zuletzt durch Artikel 479 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 11. Mai 2012.



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