Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 02.08.2023 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 15 - ÖLG-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung (ÖLGKontrollStZulV)

§ 15 Unterrichtung der Länder



Die Bundesanstalt unterrichtet die zuständigen Landesbehörden über die Erteilung einer Zulassung sowie über deren Änderung.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed