Art des Fahrzeugs | Art der Untersuchung und Zeitabstand | ||
Haupt- untersuchung Monate | Sicherheits- prüfung Monate | ||
„2.1.2.1.1 | bei erstmals in den Verkehr gekommenen Personenkraft- wagen für die erste oder bei Personenkraftwagen nach Num- mer 2.2 bei Wechsel des Halters innerhalb der ersten sieben Monate nach Erstzulassung und durchgeführter Hauptunter- suchung für die zweite Hauptuntersuchung | 36 | -". |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | ||
Untersuchungsstellen/ Anforderungen | Prüfstellen | Prüfstützpunkte | Prüfplätze | Anerkannte Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von | ||||
SP | AU | AUK | GWP | |||||
1. | Grundstück | Lage und Größe müssen ordnungs- gemäße HU/AU/SP an zu erwartender Zahl von Fahrzeugen gewährleisten. | Muss so beschaffen sein, dass Störungen im öffentlichen Ver- kehrsraum durch den Betrieb nicht entstehen. | Geeigneter Platz zur Durchführung einer HU/AU/SP an min- destens einem Fahr- zeug muss vorhan- den sein. | Mindestgröße ergibt sich aus 2. | Mindestgröße ergibt sich aus 2. | Mindestgröße ergibt sich aus 2. | Mindestgröße ergibt sich aus 2. |
2. | Bauliche Anforderungen | Prüfhalle muss fest- eingebaute Prüfein- richtungen überde- cken. Ihre Abmes- sungen richten sich nach der Anzahl der Prüfgassen und de- ren Ausrüstung. Die Länge und Höhe wird durch den Ein- bau der jeweiligen Prüfgeräte und die Abmessungen der zu untersuchenden Fahrzeuge bestimmt. | Ausreichend be- messene Halle oder überdachter Platz in Abhängigkeit von den zu untersuchen- den Fahrzeugen (z. B. nur Fahrzeuge bis zu einer be- stimmten zul. Ge- samtmasse). | - | Ausreichend be- messene Halle oder überdachter Platz, wo ein Lastkraft- wagenzug geprüft werden kann. | Ausreichend be- messene Halle oder geschlossener Prüf- raum. Die Größe richtet sich nach der Art der zu untersu- chenden Kraftfahr- zeuge entsprechend der Anerkennung (z. B. nur Fahrzeuge bis zu einer be- stimmten zul. Ge- samtmasse). | Geeigneter und geschlossener Prüf- raum, wo mindes- tens ein Kraftrad untersucht werden kann. | Ausreichend be- messene Halle oder überdachter Platz in Abhängigkeit von den zu untersuchen- den Fahrzeugen (z. B. nur Fahrzeuge bis zu einer be- stimmten zul. Ge- samtmasse). |
3. | Grube, Hebebühne oder Rampe mit aus- reichender Länge und Beleuchtungsmöglich- keit sowie mit Einrich- tung zum Freiheben der Achsen oder Spieldetektoren | X | X | X Jedoch entbehrlich, sofern nur Fahr- zeuge mit Vmax/zul. ≤ 40 km/h untersucht werden. | X | - | - | X Jedoch ohne Ein- richtung zum Freihe- ben der Achsen oder Spieldetektoren. |
4. | Ortsfester Bremsprüfstand | X | X 1) | X 1) | X 1) | - | - | - |
5. | Schreibendes Bremsmessgerät | X 2) | X 2) | X 2) | X 2) | - | - | - |
6. | Prüfgerät zur Funk- tionsprüfung von Druckluftbremsanlagen | X 3) | X 3) | X 3) | X 3) | - | - | - |
7. | Druckluftbeschaffungs- anlage ausreichender Größe und Leistung | - | - | - | X | - | - | - |
8. | Füll- und Entlüftergerät sowie Pedalstütze (Prüfung) für Hydraulik- bremsanlagen | - | - | - | X 4) | - | - | - |
9. | Mess- und Prüfgeräte | |||||||
9.1 | zur Prüfung einzelner Bremsaggregate und Bremsventile | - | - | - | X 5) | - | - | - |
9.2 | zur Prüfung des Luftpressers | - | - | - | X 5) | - | - | - |
10. | Bandmaß oder anderes Längenmessmittel (≥ 20 m), Zeitmesser | X | X | X | Nur Zeitmesser | - | - | - |
11. | Scheinwerfereinstell- prüfgerät und ebene Fläche für die Aufstel- lung des Fahrzeugs | X | X | X 6) | - | - | - | - |
12. | Prüfgerät für die elek- trischen Verbindungs- einrichtungen zwischen Kraftfahrzeug und Anhänger | X | X | X | - | - | - | - |
13. | Lehren für die Über- prüfung von Zugösen und Bolzen der An- hängerkupplung, | X 7) | X 7) | X 7) | X 7) | - | - | - |
Zugsattelzapfen, | X 7) | X 7) | X 7) | X 7) | ||||
Sattelkupplungen, | X 7) | X 7) | X 7) | X 7) | ||||
Kupplungskugeln | X | X | X | X | ||||
14. | Messgeräte zur Mes- sung der Spitzenkraft nach Anhang V der Richtlinie 2001/85/EG | X 8) | X 8) | X 8) | X 8) | - | - | - |
15. | Prüfgerät zur Funk- tionsprüfung von Geschwindigkeits- begrenzern | X 9) | X 9) | X 9) | - | - | - | - |
16. | Ausstattung mit Spezi- alwerkzeugen nach Art der zu erledigenden Montagearbeiten | - | - | - | X | - | - | - |
17. | Messgerät zur Ermitt- lung der Temperatur des Motors | X | X | X | - | X | X | - |
18. | Geräte zur Prüfung von Schließwinkeln, Zünd- zeitpunkt und Motor- drehzahl | X 10) | X 10) | X 10) | - | X 10) | X 11) | - |
19. | CO-Abgasmessgerät oder Abgasmessgerät für Fremdzündungs- motoren | X 10) | X 10) | X 10) | - | X 10) | X | - |
20. | Abgasmessgerät für Fremdzündungs- motoren | X | X | X 12) | - | X 13) | - | - |
21. | Abgasmessgerät für Kompressions- zündungsmotoren | X | X | X 12) | - | X 14) | X 15) | - |
22. | Prüf- und Diagnose- gerät zur Prüfung von OBD-Kfz | X | X | X 12) | - | X | - | - |
23. | Messgerät für Geräuschmessung | X | X | X | - | - | - | - |
24. | Prüfmittel für die Gasanlagenprüfung: Lecksuchspray für die zu prüfenden Betriebs- gase (LPG, CNG) zum Auffinden von Gasun- dichtigkeiten | X 16) | X 16) | X 16) | - | - | - | X |
25. | Einrichtungen für die Systemdatenprüfung und/oder Prüfungen über die elektronische Fahrzeugschnittstelle | X | X | X | X 17) | - | - | - |
26. | Fußkraftmessgerät (Bremsanlagen) | X 19) | X 18) | X 18) | X 18) | - | - | - |
Zur Vorschrift des/der | sind folgende Bestimmungen anzuwenden: | |
„§ 47 Absatz 1a | Die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personen- kraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge (ABl. L 171 vom 29.6.2007, S. 1), geändert durch a) die Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission vom 18. Juli 2008 zur Durchführung und Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 (ABl. L 199 vom 28.7.2008, S. 1) b) die Verordnung (EG) Nr. 566/2011 der Kommission vom 8. Juni 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Euro- päischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission über Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge (ABl. L 158 vom 16.6.2011, S. 1) | |
und | die Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission vom 18. Juli 2008 zur Durchführung und Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 (ABl. L 199 vom 28.7.2008, S. 1), geändert durch a) die Verordnung (EG) Nr. 566/2011 der Kommission vom 8. Juni 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Euro- päischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission über Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge (ABl. L 158 vom 16.6.2011, S. 1)." |
„c) Artikel 1 bis 5 Anhang | der Richtlinie 2005/21/EG der Kommission vom 7. März 2005 zur Anpassung der Richtlinie 72/306/EWG des Rates zur Anglei- chung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Emission verunreinigender Stoffe aus Dieselmotoren zum Antrieb von Fahrzeugen (ABl. L 61 vom 8.3.2005, S. 25)." |
Zur Vorschrift des/der | sind folgende Bestimmungen anzuwenden: | |
„§ 47 Absatz 6a | Die Richtlinie 2005/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. September 2005 zur Angleichung der Rechtsvor- schriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Emission gasförmiger Schadstoffe und luftverunreinigender Partikel aus Selbstzündungsmotoren zum Antrieb von Fahrzeugen und die Emission gasförmiger Schadstoffe aus mit Flüssiggas oder Erdgas betriebenen Fremdzündungsmotoren zum Antrieb von Fahrzeugen (ABl. L 275 vom 20.10.2005, S. 1), geändert durch a) die Richtlinie 2006/51/EG der Kommission vom 6. Juni 2006 zur Änderung, zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt, von Anhang I der Richtlinie 2005/55/EG des Europäischen Parla- ments und des Rates sowie der Anhänge IV und V der Richtlinie 2005/78/EG hinsichtlich der Anforderungen an Überwachungs- systeme emissionsmindernder Einrichtungen zum Einbau in Fahrzeuge und hinsichtlich der Ausnahmen für Gasmotoren (ABl. L 152 vom 7.6.2006, S. 11), b) die Richtlinie 2008/74/EG der Kommission vom 18. Juli 2008 zur Änderung der Richtlinie 2005/55/EG des Europäischen Parla- ments und des Rates und der Richtlinie 2005/78/EG in Bezug auf die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahr- zeugen (Euro 5 und Euro 6) und des Zugangs zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge (ABl. L 192 vom 19.7.2008, S. 51) | |
und | die Richtlinie 2005/78/EG der Kommission vom 14. November 2005 zur Durchführung der Richtlinie 2005/55/EG des Europäischen Par- laments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Emission gasförmiger Schadstoffe und luftverunreinigender Partikel aus Selbstzündungs- motoren zum Antrieb von Fahrzeugen und die Emission gasförmiger Schadstoffe aus mit Flüssiggas oder Erdgas betriebenen Fremdzün- dungsmotoren zum Antrieb von Fahrzeugen und zur Änderung ihrer Anhänge I, II, III, IV und VI (ABl. L 313 vom 29.11.2005, S. 1), geändert durch: a) die Richtlinie 2006/51/EG der Kommission vom 6. Juni 2006 zur Änderung, zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt, von Anhang I der Richtlinie 2005/55/EG des Europäischen Parla- ments und des Rates sowie der Anhänge IV und V der Richtlinie 2005/78/EG hinsichtlich der Anforderungen an Überwachungs- systeme emissionsmindernder Einrichtungen zum Einbau in Fahrzeuge und hinsichtlich der Ausnahmen für Gasmotoren (ABl. L 152 vom 7.6.2006, S. 11), b) die Richtlinie 2008/74/EG der Kommission vom 18. Juli 2008 zur Änderung der Richtlinie 2005/55/EG des Europäischen Parla- ments und des Rates und der Richtlinie 2005/78/EG in Bezug auf die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahr- zeugen (Euro 5 und Euro 6) und des Zugangs zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge (ABl. L 192 vom 19.7.2008, S. 51)." |
„Artikel 5 Absatz 3e | der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahr- zeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und War- tungsinformationen für Fahrzeuge (ABl. L 171 vom 29.6.2007, S. 1) und |
Artikel 3 Absatz 3 Anhang XII | der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission vom 18. Juli 2008 zur Durchführung und Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 (ABl. L 199 vom 28.7.2008, S. 1).” |
Zur Vorschrift des/der | sind folgende Bestimmungen anzuwenden: | |
„§ 47e | Richtlinie 2006/40/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahr- zeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG (ABl. L 161 vom 14.6.2006, S. 12) | |
und | Verordnung (EG) Nr. 706/2007 der Kommission vom 21. Juni 2007 zur Festlegung von Verwaltungsvorschriften für die EG-Typgeneh- migung von Kraftfahrzeugen und eines harmonisierten Verfahrens für die Messung von Leckagen aus bestimmten Klimaanlagen nach der Richtlinie 2006/40/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 161 vom 22.6.2007, S. 33)." |
Lfd. Nr. | Tatbestand | StVZO | Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten |
„189a | Als Halter die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs angeordnet oder zu- gelassen, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war und dadurch die Verkehrssicherheit oder die Umwelt wesentlich beeinträchtigt | § 19 Abs. 5 Satz 1 § 69a Abs. 2 Nr. 1a | |
189a.1 | - bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen | 270 € | |
189a.2 | - bei anderen als in Nummer 189.1a genannten Fahrzeugen | 135 €". |
Lfd. Nr. | Tatbestand | StVZO | Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten |
„Erlöschen der Betriebserlaubnis | |||
214a | Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Verkehrssicherheit oder die Umwelt wesentlich beein- trächtigt | § 19 Abs. 5 Satz 1 § 69a Abs. 2 Nr. 1a | |
241a.1 | Einen Lastkraftwagen oder Kraftomnibus | 180 € | |
214a.2 | Ein anderes als in Nummer 214a.1 genanntes Fahrzeug | 90 €". |
Untersuchungspunkt (Bauteil, System) | Untersuchungskriterium | ||
Pflichtuntersuchungen | Ergänzungsuntersuchungen (Beispiele) | ||
6.1 | Bremsanlage | ||
Gesamtanlage | ● Einhaltung von Vorgaben ● Betriebsbremswirkung ● Feststellbremswirkung ● Gleichmäßigkeit ● Funktion der Dauerbrems- anlage - Auffälligkeiten ● Abstufbarkeit/Zeitverhalten - Auffälligkeiten ● Löseverhalten | ● Hilfsbremswirkung ● Funktion des automatischen Blockierverhinderers ● Dichtheit | |
Einrichtungen zur Energiebeschaffung | ● Füllzeit - Auffälligkeiten | ||
Einrichtungen zur Energiebevorratung | ● Zustand - Auffälligkeiten ● Funktion der Entwässerungs- einrichtung | ● Zustand ● Ausführung | |
Betätigungs- und Übertragungs- einrichtungen | ● Zustand - Auffälligkeiten | ● Zustand | |
Auflaufeinrichtung | ● Zustand - Auffälligkeiten ● Funktion | ● Zustand ● Ausführung | |
Steuer- und Regeleinrichtungen (Ventile) | ● Zustand - Auffälligkeiten bei Druckluftbremsanlagen: ● Einstellung und Funktion des automatisch lastabhängigen Bremskraftreglers ● Funktion der Abreißsicherung ● Funktion der selbsttätigen Bremsung ● Funktion des Löseventils am Anhänger ● Funktion der Drucksicherung (bei nicht SP-pflichtigen Fahr- zeugen) | ● Zustand ● Ausführung ● Funktion des Bremskraft- verstärkers ● Funktion der Drucksicherung | |
Radbremse/Zuspanneinrichtung | ● Zustand - Auffälligkeiten ● Funktion | ● Zustand ● Funktion der Nachstell- einrichtung ● Einstellung ● Ausführung | |
Prüfeinrichtungen und Prüfan- schlüsse | ● Zustand - Auffälligkeiten | ● Zustand | |
Kontroll- und Warneinrichtungen | ● Funktion | ||
6.2 | Lenkanlage | ||
Gesamtanlage | ● Einhaltung von Vorgaben | ||
Betätigungseinrichtungen | ● Zustand - Auffälligkeiten ● Ausführung - Zulässigkeit ● Funktion der Lenkanlage | ● Zustand ● Lenkkräfte - Auffälligkeit, Zulässigkeit | |
Übertragungseinrichtungen | ● Zustand - Auffälligkeiten | ● Zustand ● Einstellung | |
Lenkhilfe | ● Funktion | ● Zustand ● Dichtheit | |
Lenkungsdämpfer | ● Zustand | ||
6.3 | Sichtverhältnisse | ||
Gesamtsystem | ● Einhaltung von Vorgaben | ||
Scheiben | ● Zustand - Auffälligkeiten ● Beeinträchtigung des Sicht- feldes | ● Zustand ● Ausführung - Zulässigkeit | |
Rückspiegel | ● Zustand - Auffälligkeiten ● Ausführung, Anzahl - Zulässigkeit | ● Zustand ● Beeinträchtigung der Sicht | |
Scheibenwischer | ● Zustand - Auffälligkeiten ● Funktion | ● Zustand | |
Scheibenwaschanlage | ● Funktion | ||
6.4 | Lichttechnische Einrichtungen und andere Teile der elektrischen Anlage | ||
Gesamtsystem | ● Einhaltung von Vorgaben | ||
6.4.1 | Aktive lichttechnische Einrichtungen | ||
Scheinwerfer und Leuchten | ● Zustand - Auffälligkeiten ● Ausführung - Zulässigkeit ● Anzahl - Zulässigkeit ● Funktion ● Einstellung der Scheinwerfer | ● Zustand ● Prüfzeichen ● Blinkfrequenz von Fahrtrich- tungsanzeiger und Warnblink- anlage ● Anbaumaße und Sichtwinkel - Zulässigkeit | |
6.4.2 | Passive lichttechnische Einrichtungen | ||
Rückstrahler und retroreflektierende Einrichtungen | ● Zustand - Auffälligkeiten ● Ausführung - Zulässigkeit ● Anzahl - Zulässigkeit | ● Zustand ● Prüfzeichen ● Anbaumaße und Sichtwinkel - Zulässigkeit | |
6.4.3 | Andere Teile der elektrischen Anlage | ||
elektrische Leitungen | ● Zustand - Auffälligkeiten | ● Zustand ● Verlegung, Absicherung | |
Batterien | ● Zustand - Auffälligkeiten | ● Zustand | |
elektrische Verbindungs- einrichtungen | ● Zustand - Auffälligkeiten ● Ausführung - Zulässigkeit ● Anzahl - Zulässigkeit | ● Zustand ● Funktion (Kontaktbelegung) | |
Kontroll- und Warneinrichtungen | ● Funktion | ||
andere Teile | ● Zustand - Auffälligkeiten | ● Zustand | |
6.5 | Achsen, Räder, Reifen, Aufhängungen | ||
Gesamtsystem | ● Einhaltung von Vorgaben | ||
Achsen | ● Zustand - Auffälligkeiten | ● Zustand ● Art und Qualität der Reparatur- ausführung | |
Aufhängung | ● Zustand - Auffälligkeiten ● Ausführung - Zulässigkeit (Kraftrad) | ● Zustand | |
Federn, Stabilisator | ● Zustand - Auffälligkeiten | ● Zustand ● Ausführung - Zulässigkeit | |
pneumatische und hydro- pneumatische Federung | ● Zustand - Auffälligkeiten | ● Zustand ● Funktion und Einstellung der Ventile | |
Schwingungsdämpfer/ Achsdämpfung | ● Zustand - Auffälligkeiten ● Ausführung - Zulässigkeit | ● Zustand | |
Räder | ● Zustand - Auffälligkeiten ● Ausführung - Zulässigkeit | ● Zustand | |
Reifen | ● Zustand - Auffälligkeiten ● Ausführung - Zulässigkeit | ● Zustand | |
6.6 | Fahrgestell, Rahmen, Aufbau; daran befestigte Teile | ||
Gesamtsystem | ● Einhaltung von Vorgaben | ||
Rahmen/tragende Teile | ● Zustand - Auffälligkeiten | ● Zustand | |
Aufbau | ● Zustand - Auffälligkeiten ● Ausführung - Zulässigkeit/Befestigung | ● Zustand | |
Unterfahrschutz/seitliche Schutzvorrichtung | ● Zustand - Auffälligkeiten ● Ausführung - Zulässigkeit | ● Zustand | |
mechanische Verbindungs- einrichtungen | ● Zustand - Auffälligkeiten | ● Zustand ● Ausführung - Zulässigkeit ● Funktion | |
Stützeinrichtungen | ● Zustand - Auffälligkeiten | ● Zustand ● Funktion | |
Reserveradhalterung | ● Zustand - Auffälligkeiten ● Ausführung - Zulässigkeit | ● Zustand ● Funktion | |
Heizung (nicht elektrisch und nicht mit Motorkühlmittel als Wärme- quelle) | ● Zustand - Auffälligkeiten ● Ausführung | ● Zustand ● Prüf- bzw. Austauschfristen ● Funktion | |
Kraftradverkleidung | ● Zustand - Auffälligkeiten ● Ausführung - Zulässigkeit | ● Zustand | |
andere Teile | ● Zustand - Auffälligkeiten | ● Zustand ● Ausführung - Zulässigkeit | |
Antrieb | ● Zustand - Auffälligkeiten | ● Zustand | |
6.7 | Sonstige Ausstattungen | ||
6.7.1 | Ausstattungen für aktive und passive Sicherheit | ||
Sicherheitsgurte oder andere Rückhaltesysteme | ● Einhaltung von Vorgaben ● Zustand - Auffälligkeiten ● Anzahl, Anbringung - Zulässigkeit | ● Ausführung - Zulässigkeit ● Funktion | |
Airbag | ● Einhaltung von Vorgaben | ● Einhaltung der vom Hersteller vorgegebenen Austauschfrist | |
Überrollschutz | ● Einhaltung von Vorgaben | ||
fahrdynamische Systeme mit Ein- griff in die Brems-/Lenkanlage | ● Einhaltung von Vorgaben | ||
sonstige Ausstattungen | ● Einhaltung von Vorgaben | ||
6.7.2 | Weitere Ausstattungen | ||
Sicherung gegen unbefugte Benutzung/Diebstahlsicherung/ Alarmanlage | ● Ausführung - Zulässigkeit ● Funktion | ● Zustand | |
Unterlegkeile | ● Zustand - Auffälligkeiten ● Ausführung, Anzahl, Anbringung - Zulässigkeit | ● Zustand | |
Einrichtungen für Schallzeichen | ● Ausführung - Zulässigkeit ● Funktion | ● Zustand | |
Warndreieck/Warnleuchte, Verbandkasten | ● Ausführung - Zulässigkeit | ● Zustand | |
Geschwindigkeitsmessgerät | ● Ausführung - Zulässigkeit ● Funktion | ● Genauigkeit | |
Fahrtschreiber/Kontrollgerät | ● Vorhandensein von Einbau- schild und Verplombung ● Einhaltung der Prüffrist | ● Zustand ● Funktion | |
Geschwindigkeitsbegrenzer | ● Einhaltung von Vorgaben ● Ausführung, Einbau - Zulässigkeit ● Vorhandensein von Prüfbescheinigung bzw. Verplombung ● Funktion, falls durchführbar | ● Zustand ● Manipulationssicherheit ● Funktion | |
Geschwindigkeitsschild(er) | ● Zustand - Auffälligkeiten ● Ausführung, Anzahl, Anbringung - Zulässigkeit | ● Zustand | |
weitere sicherheits- relevante Ausstattungen | ● Einhaltung von Vorgaben | ||
6.8 | Umweltbelastung | ||
6.8.1 | Geräusche | ||
6.8.1.1 | Fahrzeuge allgemein | ||
Schalldämpferanlage | ● Zustand - Auffälligkeiten ● Ausführung - Zulässigkeit ● Geräuschentwicklung - Auffälligkeiten | ● Zustand ● Messung Standgeräusch | |
Motor/Antrieb/Aufbau/Kapselung | ● Geräuschentwicklung - Auffälligkeiten | ● Zustand ● Messung Fahrgeräusch | |
6.8.1.2 | Krafträder | ||
Schalldämpferanlage | ● Zustand - Auffälligkeiten ● Ausführung - Zulässigkeit, Kennzeichnung der Auspuffanlage ● Geräuschentwicklung - Auffälligkeiten | ● Zustand ● Messung Standgeräusch bei nicht nachgewiesener Zulässigkeit ● Messung Standgeräusch | |
Motor/Antrieb/Aufbau/Kapselung | ● Geräuschentwicklung - Auffälligkeiten | ● Zustand ● Messung Fahrgeräusch | |
6.8.2 | Abgase | ||
6.8.2.1 | Kraftfahrzeuge ohne On-Board-Diagnosesystem (Anlage VIII Nummer 1.2.1.1 Buchstabe b) | ||
schadstoffrelevante Bauteile/ Abgasanlage | ● Zustand - Auffälligkeiten ● Ausführung - Zulässigkeit | ||
Abgasreinigungssystem | ● Abgasverhalten - Zulässigkeit | ||
6.8.2.2 | Kraftfahrzeuge mit On-Board-Diagnosesystem (Anlage VIII Nummer 1.2.1.1 Buchstabe a) | ||
schadstoffrelevante Bauteile/ Abgasanlage | ● Zustand - Auffälligkeiten ● Ausführung - Zulässigkeit | ||
Motormanagement-/ Abgasreinigungssysteme | ● Abgasverhalten*) - Zulässigkeit ● OBD-Daten (Modus 01) - Zulässigkeit | ● OBD-Fehlercodes (Modus 03) - Zulässigkeit | |
6.8.3 | Elektromagnetische Verträglichkeit | ||
Zündanlage/andere elektrische und elektronische Einrichtungen | ● Zustand - Auffälligkeiten | ||
6.8.4 | Verlust von Flüssigkeiten | ||
Motor/Antrieb/Lenkanlage/Tank/ Kraftstoffleitungen/Bremsanlage/ Klimaanlage/Batterie | ● Zustand - Auffälligkeiten ● Ausführung - Zulässigkeit | ● Zustand ● Dichtheit | |
6.8.5 | Gasanlagen im Antriebssystem von Kraftfahrzeugen | ||
gesamte Gasanlage | ● Zustand - Auffälligkeiten ● Ausführung - Zulässigkeit ● Dichtheit | ● Zustand ● Kennzeichnungen der Bauteile | |
6.8.6 | Wasserstoffanlagen im Antriebssystem von Kraftfahrzeugen | ||
gesamte Wasserstoffanlage | ● Einhaltung von Vorgaben | ||
6.8.7 | Elektrischer Antrieb von Kraftfahrzeugen | ||
gesamter elektrischer Antrieb | ● Einhaltung von Vorgaben | ||
6.8.8 | Hybridantrieb von Kraftfahrzeugen | ||
gesamter Antrieb | ● Einhaltung von Vorgaben | ||
6.9 | Zusätzliche Untersuchungen an Kraftfahrzeugen, die zur gewerblichen Personenbeförderung eingesetzt sind | ||
einzelne Systeme | ● Einhaltung von Vorgaben | ||
6.9.1 | Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Fahrgastsitzplätzen | ||
Gesamtsystem | ● Einhaltung von Vorgaben | ||
Ein-, Aus- und Notausstiege | ● Zustand - Auffälligkeiten ● Ausführung, Anzahl - Zulässigkeit ● Funktion der Reversier- einrichtung | ● Zustand ● Funktion | |
Hebeeinrichtungen/Hublifte, fremdkraftbetätigte Rampen | ● Zustand - Auffälligkeiten ● Funktion | ● Zustand ● Funktion | |
Bodenbelag und Trittstufen | ● Zustand - Auffälligkeiten ● Ausführung | ● Zustand | |
Platz für Fahrer und Begleit- personal | ● Zustand - Auffälligkeiten ● Ausführung | ● Zustand | |
Sitz-/Steh-/Liegeplätze, Durchgänge | ● Zustand - Auffälligkeiten ● Ausführung, Anzahl - Zulässigkeit | ● Zustand ● Übereinstimmung mit Angaben auf Schild | |
Festhalteeinrichtungen, Rückhalteeinrichtungen | ● Zustand - Auffälligkeiten ● Ausführung, Anzahl, Anbringung - Zulässigkeit ● Funktion | ● Ausführung - Zulässigkeit | |
Fahrgastverständigungssystem | ● Funktion | ● Zustand | |
Innenbeleuchtung | ● Funktion | ● Zustand | |
Ziel-/Streckenschild, Liniennummer | ● Ausführung | ● Funktion der Beleuchtungs- einrichtung ● Zustand | |
Unternehmeranschrift | ● Ausführung | ||
Feuerlöscher | ● Einhaltung der Prüffrist | ● Zustand | |
Brand-/Rauchmelder | ● Funktion | ● Zustand | |
Verbandkästen einschließlich Inhalt und Unterbringung | ● Zustand - Auffälligkeiten ● Ausführung | ● Zustand | |
6.9.2 | Taxi | ||
Gesamtsystem | ● Einhaltung von Vorgaben | ||
Taxischild/Beleuchtungs- einrichtung | ● Ausführung | ● Zustand ● Funktion | |
Fahrzeugfarbe | ● Ausführung - Zulässigkeit | ||
Unternehmeranschrift | ● Ausführung | ||
Fahrpreisanzeiger | ● Ausführung ● Verplombung | ● Zustand | |
Alarmeinrichtung | ● Ausführung - Zulässigkeit ● Funktion | ● Zustand | |
6.9.3 | Krankenkraftwagen | ||
Kennzeichnung | ● Ausführung, Anbringung - Zulässigkeit | ● Zustand | |
Inneneinrichtung | ● Ausführung | ● Zustand | |
6.10 | Identifizierung und Einstufung des Fahrzeugs | ||
Fahrzeug-Identifizierungsnummer | ● Zustand - Auffälligkeiten ● Ausführung - Übereinstimmung mit den Fahrzeugdokumenten | ● Zustand | |
Fabrikschild | ● Ausführung, Anbringung - Zulässigkeit | ● Übereinstimmung mit den Fahrzeugdokumenten | |
Nachweis der Übereinstimmung mit der Richtlinie 96/53/EG | ● Zustand - Auffälligkeiten ● Ausführung - Auffälligkeiten | ● Übereinstimmung mit den tatsächlichen Maßen | |
amtliches Kennzeichen (vorne und hinten) | ● Zustand ● Ausführung | ||
Fahrzeugdokumente | ● Übereinstimmung der Angaben mit den tatsächlichen Verhält- nissen |