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Eingangsformel - Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk (6. MalerLackArbbV k.a.Abk.)

V. v. 25.05.2012 BAnz AT 31.05.2012 V2
Geltung ab 01.06.2012 bis 30.04.2013; FNA: 810-1-59-6 Arbeitsförderung

Eingangsformel



Auf Grund des § 7 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 4 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, nachdem es den in den Geltungsbereich der Verordnung fallenden Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, den Parteien des Tarifvertrags nach § 1 Satz 1 dieser Verordnung sowie den Parteien von Tarifverträgen in der Branche mit zumindest teilweise demselben fachlichen Geltungsbereich Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme gegeben hat: