Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.04.2013 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

§ 2 - Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk (6. MalerLackArbbV k.a.Abk.)

V. v. 25.05.2012 BAnz AT 31.05.2012 V2
Geltung ab 01.06.2012 bis 30.04.2013; FNA: 810-1-59-6 Arbeitsförderung

§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 2 ändert mWv. 1. Mai 2013 6. MalerLackArbbV

Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2012 in Kraft und am 30. April 2013 außer Kraft.



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