Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.04.2013 aufgehoben
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Anhang 2 - Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk (6. MalerLackArbbV k.a.Abk.)

V. v. 25.05.2012 BAnz AT 31.05.2012 V2
Geltung ab 01.06.2012 bis 30.04.2013; FNA: 810-1-59-6 Arbeitsförderung

Anhang 2 Tätigkeitsbeispiele für Facharbeiten im Sinne von § 2 Nummer 3 Satz 1



Maler


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Prüfen, Bewerten und Vorbereiten von Untergründen

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Herstellen, Bearbeiten, Behandeln und Gestalten von Oberflächen, insbesondere:

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Be- und Entschichten, insbesondere durch mechanische, thermische, physikalische und chemische Verfahren

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Ausführung von Spachtel- und Glättarbeiten

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Ausführung von Dämm- und Isolierarbeiten, insbesondere Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) einschließlich Schlussbeschichtung

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Tapezier-, Verlege-, Klebe- und Spannarbeiten, insbesondere für Decken-, Wand- und Bodengestaltung

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Be- und Verarbeiten von Trenn- und Dämmschichten sowie Unterlagen

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Be- und Verarbeitung textiler Werkstoffe

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Ausführung von Dekorationsarbeiten, insbesondere in Räumen und an Fassaden

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Ausführung von Holz- und Bautenschutzarbeiten, insbesondere gegen klimatische Belastungen und biotische Angriffe

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Ausführung von Hydrophobierungen, Imprägnierungen und Festigungen

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Bauwerksabdichtungen, insbesondere mit bituminösen, zement- oder kunststoff-gebundenen Abdichtungsmitteln, Dichtungsbahnen und anderen Dichtstoffen

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Anwenden von Entrostungs- und Korrosionsschutzverfahren an Bauwerken und Objekten, insbesondere an Brücken, Kränen und Strommasten

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Herstellen von metallischen Überzügen, insbesondere durch Metallspritzen, Duplex- und Schmelztauchverfahren

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Durchführung von Ausbauarbeiten, insbesondere Herstellen von Innenflächen aus Putz, Gips, Leichtbaustoffen zur Vorbereitung der Beschichtung

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Ausführung von Montagearbeiten, insbesondere Aus- und Einbau von Systemelementen

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Ausführung von Schutzbeschichtungen, insbesondere Brandschutzbeschichtungen und Auskleidungen mit Beschichtungsmitteln

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Betonschutz- und Instandsetzungsarbeiten

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Straßenmarkierungsarbeiten

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Baufugentechnik, insbesondere Anwendung von Systemen und Techniken zur Abdichtung, Instandhaltung und Sanierung von Bauteil-, Dehnungs- und Anschlussfugen an Gebäuden und Objekten im Innen- und Außenbereich, sowie Glasversiegelung

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Pflegen und Konservieren von Oberflächen

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Entwerfen und Umsetzen von kommunikativer und dekorativer Gestaltung, insbesondere Schriften, Zeichen, Ornamente, bildliche Darstellungen, Signets und Symbole

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Ausführung von Lasur- und Beiztechniken

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Ausführung von Blattmetall- und Bronzetechniken

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Ausführung von Fassmal- und Verzierungstechniken, Dekorationsmalerei, Schmuck- und Imitationstechniken

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Ausführung von Sgraffito, Stuckmarmor, Stucculustro und sonstiger Putzgestaltung einschließlich der Verarbeitung von Steinersatzmassen und Beton

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Durchführung von Instandsetzungsarbeiten, insbesondere Konservierung, Restaurierung, Rekonstruktion und Konsolidierung

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Ausführung von Instandhaltungsmaßnahmen an Bauwerken und Objekten

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Auf- und Abbauen von Arbeits- und Schutzgerüsten sowie von Arbeitsbühnen.



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