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Zitierungen von § 1 BDGPNEDV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BDGPNEDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BDGPNEDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost, bei der Unfallkasse Post und Telekom sowie bei der Museumsstiftung Post und Telekommunikation
V. v. 22.12.2015 BGBl. I S. 2575
Artikel 1 BDGPNEDVÄndV Änderung der Verordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost, bei der Unfallkasse Post und Telekom sowie bei der Museumsstiftung Post und Telekommunikation
... Deutsche Bundespost und der Museumsstiftung Post und Telekommunikation". 2. § 1 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...