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Zitierungen von § 2 Prüfungsordnung für Fahrlehrer

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 FahrlPrüfO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FahrlPrüfO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 FahrlPrüfO Berufung der Mitglieder
... nicht Mitglied des Prüfungsausschusses sein. Dies gilt nicht für Mitglieder nach § 2 Absatz 2 Nummer 3, die als Lehrkraft an einer Fahrlehrerausbildungsstätte tätig sind, ... Lehrkraft an einer Fahrlehrerausbildungsstätte tätig sind, oder Mitglieder nach § 2 Absatz 2 Nummer 4, die als Ausbildungsfahrlehrer einer Ausbildungsfahrschule angehören, ...
§ 7 FahrlPrüfO Beschlussfähigkeit und Abstimmung
... Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn die in § 2 jeweils genannten Mitglieder mitwirken. (2) Die Entscheidungen ergehen mit ...
§ 20 FahrlPrüfO Entscheidung über die Prüfungen und Lehrproben
... über die Bewertung der Prüfungen und Lehrproben. (2) Werden nach § 2 Absatz 3 Satz 1 die fahrpraktische Prüfung oder die Lehrproben nicht vor dem ...
§ 21 FahrlPrüfO Bekanntgabe der Entscheidung
... Vorsitzende oder ein Mitglied nach § 2 Absatz 3 gibt dem Bewerber die Bewertung nach jeder einzelnen Prüfung oder Lehrprobe bekannt. ...