interne Verweise§ 2 FahrlPrüfO Zusammensetzung ... aller Mitglieder des Prüfungsausschusses ist bei der fahrpraktischen Prüfung (§ 15 ) sowie bei den Lehrproben (§§ 17, 18) nicht erforderlich; der Vorsitzende bestimmt die ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenZehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 16.04.2014 BGBl. I S. 348
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10193/v176501.htm