Anlage 2.3 - Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO k.a.Abk.)

V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1318 (Nr. 27); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 498
Geltung ab 23.06.2012; FNA: 9231-7-12 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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Anlage 2.3 (zu § 4) Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in der Klasse C (10 Doppelstunden), in der Klasse C1 (6 Doppelstunden)


Anlage 2.3 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

1. Persönliche Voraussetzungen und Arbeitsplatz


 
a)
Fahrerlaubnis

Erteilungsvoraussetzungen, Befristung

b)
Papiere

Persönliche Fahrzeugpapiere

c)
Sozialvorschriften

Fahrtenschreiber, Lenk- und Ruhezeiten

d)
Arbeitsplatz

Sitz- und Spiegeleinstellung (toter Winkel)

Klimatisierung, Sichtbehinderung des Fahrers aufgrund der Bauart des Fahrzeugs.

2. Besondere Vorschriften aus der Straßenverkehrs-Ordnung/Transportvorschriften


 
a)
Geschwindigkeit, Abstand

b)
Bahnübergänge

c)
Halten und Parken

d)
Personenbeförderung

e)
Fahrverbote

Sonn- und Feiertagsfahrverbot, Ferienreiseverordnung, sonstige Wechselaufbauten, Unterfahrschutz

f)
Vorschriften zum Transport von Gütern

Ladungspapiere (national und grenzüberschreitend).

3. Kraftstrang


 
a)
Motor

b)
Kupplung, Wandler

c)
Getriebe

d)
Antriebswellen

e)
Differential(e)

f)
Achsantrieb, Radantrieb

g)
Antriebs-Schlupf-Regelung (ASR).

4. Fahrwerk/Elektrische Anlagen


 
a)
Federung

b)
Räder, Reifen, Radabdeckungen, Schneeketten

c)
Aufbauten

d)
Lichtmaschine/Batterie(n)

e)
Beleuchtung

f)
Sonstige elektrische Einrichtungen.

5. Lkw-Bremsen


 
a)
hydraulische Bremsanlage

b)
Druckluftbeschaffungsanlage

c)
Kombinierte Druckluft-hydraulische Bremsanlage

d)
Zweikreis-Druckluftbremsanlage

e)
Automatisch-lastabhängige Bremse (ALB)

f)
Feststellbremse.

6. Lkw-Bremsen und Fahrzeuguntersuchungen; Geschwindigkeitsregler


 
a)
Dauerbremsen

b)
Automatischer Blockierverhinderer (ABV)

c)
Kontrollen, Wartung und Pflege der Bremsanlage

d)
Fahrzeuguntersuchungen

e)
Geschwindigkeitsregler.

7. Wirkung von Kräften beim Fahren durch physikalische Gesetzmäßigkeiten


 
Kraftschluss, Reibung, Rollwiderstand, Luftwiderstand, Steigungen und Gefälle, Fliehkraft, Seitenführungskraft, Auswirkungen unterschiedlicher Ladung.

8. Vorschriften über Ausrüstungs-, Beförderungs- und Sicherheitsbestimmungen


 
a)
Fahrzeug

Unterlegkeil(e), Warnleuchte(n), Warndreieck, Parkwarntafel, Verbandkasten, Abschleppverbindungen

b)
Fahrzeuggewichte und -abmessungen

c)
Geschwindigkeitsbegrenzer

d)
die Entgegennahme, den Transport und die Ablieferung von Gütern

-
Gefahrgut

-
Abfall

e)
Sicherheitsbestimmungen (Berufsgenossenschaft)

Warnweste, sicherheitsrelevante Schuhe

Ein- und Aussteigen.

9. Ladungssicherung/Abfahrtkontrolle


 
a)
Kontrolle des Ladeguts (einordnen und befestigen)

b)
Sicherung verschiedener Arten von Ladegut

(z. B. flüssiges oder hängendes Ladegut)

c)
Ausrüstung für das Be- und Entladen von Gütern

d)
Abfahrtkontrolle; Erkennen und Beseitigung einfacher Störungen.

10. Wirtschaftliches und umweltschonendes Fahren; Straßenkarten, Streckenplanung


 
a)
Wartung, Pflege und Kontrolle

b)
Energiesparende Fahrweise

c)
Alternative Kraftstoffe

d)
Zeit- und Streckenplanung

e)
Luftwiderstand

(z. B. Spoiler, Plane, Aufbauten)

f)
Kartenlesen, Streckenplanung, Navigationssysteme.


Text in der Fassung des Artikels 3 Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher und straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften V. v. 8. August 2017 BGBl. I S. 3158 m.W.v. 18. August 2017

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Frühere Fassungen von Anlage 2.3 Fahrschüler-Ausbildungsordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 18.08.2017Artikel 3 Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher und straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 08.08.2017 BGBl. I S. 3158

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anlage 2.3 Fahrschüler-Ausbildungsordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2.3 FahrschAusbO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FahrschAusbO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher und straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 08.08.2017 BGBl. I S. 3158
Artikel 3 FPersuStVRÄndV Änderung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
... durch die Wörter „den vorgeschriebenen Fahrtenschreiber" ersetzt. 3. In Anlage 2.3 wird in Nummer 1 Buchstabe c das Wort „EG-Kontrollgerät" durch das Wort ...


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