Anlage 2.4 - Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO k.a.Abk.)

V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1318 (Nr. 27); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 498
Geltung ab 23.06.2012; FNA: 9231-7-12 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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Anlage 2.4 (zu § 4) Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in der Klasse CE (4 Doppelstunden)



1. Zusammenstellung von Zügen


 
a)
Einrichtungen zur Verbindung

Wartung und Prüfung

b)
An- und Abkuppeln, Auf- und Absatteln

c)
Abmessungen,

zulässige Achslast, zulässige Gesamtmasse der Züge

d)
Massen in Abhängigkeit von fahrerlaubnisrechtlichen Bestimmungen.

2. Lastzugbremsen


 
a)
Auflaufbremse(n)

b)
Zweitleitungs-Druckluftbremse.

3. Lastzugbremsen


 
a)
Bremskraftregelung

b)
Automatische Blockier-Verhinderer (ABV)

c)
Feststellbremse

d)
Dauerbremse

e)
Fahrzeuguntersuchungen.

4. Fahren mit Zügen


 
a)
Sicherheitskontrollen

b)
Gliederzug

c)
Sattelkraftfahrzeug

d)
Bremsen

e)
Rangieren

f)
Befahren von Kurven, Steigungen und Gefällen

g)
Fahren mit übergroßen und überschweren Fahrzeugen

h)
Fahren unter erschwerten Witterungsbedingungen

i)
Ladung/Ladungssicherung

j)
toter Winkel.



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