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Zitierungen von § 3 NWRG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 NWRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NWRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 NWRG Inhalt des Nationalen Waffenregisters; Ordnungsnummern (vom 01.01.2019)
... einschließlich der jeweiligen Dokumente gemäß den Anlässen nach § 3 sowie a) im Fall der Austragung gemäß § 3 Nummer 1 Buchstabe b ... den Anlässen nach § 3 sowie a) im Fall der Austragung gemäß § 3 Nummer 1 Buchstabe b zusätzlich die Daten des Überlassers nach Absatz 1 Nummer 1 oder 2, b) im ... die Daten des Überlassers nach Absatz 1 Nummer 1 oder 2, b) im Fall des § 3 Nummer 14 zusätzlich die Angaben, die nach § 29 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung vom 27. ... Juli 2009 (BGBl. I S. 2062) geändert worden ist, zu machen sind, c) im Fall des § 3 Nummer 15 zusätzlich die Angaben, die nach § 30 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung zu machen ...
§ 5 NWRG Datenübermittlung durch die Waffenbehörden (vom 26.11.2019)
... übermitteln der Registerbehörde im Anschluss an das den Anlass der Speicherung nach § 3 begründende Ereignis unverzüglich die nach § 4 zu speichernden oder zu einer ...
§ 18 NWRG Löschung von Daten (vom 01.01.2019)
... der zuständigen Waffenbehörde gelöscht: 1. in den Fällen des § 3 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 2, 3, 8, 17, 19, 21, 22, 23 und 24 nach Ablauf von 20 Jahren nach Aufgabe oder der endgültigen Entziehung des letzten ... den Erlaubnisinhaber oder nach Ablauf von 20 Jahren nach dessen Tod, 2. im Fall des § 3 Nummer 7 nach Ablauf von 20 Jahren nach Erlöschen der Erlaubnis, 3. in den Fällen des ... nach Ablauf von 20 Jahren nach Erlöschen der Erlaubnis, 3. in den Fällen des § 3 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 4, 5, 9, 11, 12 und 20 einen Monat nach Erlöschen der Erlaubnis, 4. in den Fällen des § 3 ... 11, 12 und 20 einen Monat nach Erlöschen der Erlaubnis, 4. in den Fällen des § 3 Nummer 16 mit Erlöschen der Erlaubnis oder der Nebenbestimmung, 5. im Fall des § 3 ... 3 Nummer 16 mit Erlöschen der Erlaubnis oder der Nebenbestimmung, 5. im Fall des § 3 Nummer 11 Buchstabe a nach Ablauf von 30 Jahren nach Einstellung des Betriebes, 6. in den Fällen des ... a nach Ablauf von 30 Jahren nach Einstellung des Betriebes, 6. in den Fällen des § 3 Nummer 11 Buchstabe b nach Ablauf von 20 Jahren nach Einstellung des Betriebes, 7. in den Fällen des ... b nach Ablauf von 20 Jahren nach Einstellung des Betriebes, 7. in den Fällen des § 3 Nummer 13, 14 und 15 nach Ablauf von 20 Jahren nach Erteilung der Erlaubnis, 8. im Fall des § 3 Nummer ... 13, 14 und 15 nach Ablauf von 20 Jahren nach Erteilung der Erlaubnis, 8. im Fall des § 3 Nummer 6 bei Tod des Erlaubnisinhabers oder bei Rückgabe des Erlaubnisdokumentes, 9. im ... des Erlaubnisinhabers oder bei Rückgabe des Erlaubnisdokumentes, 9. im Fall des § 3 Nummer 18 nach bestandskräftiger oder rechtskräftiger Aufhebung des Waffenverbotes,  ... oder rechtskräftiger Aufhebung des Waffenverbotes, 10. im Fall des § 3 Nummer 25 unverzüglich nach Erteilung der beantragten waffenrechtlichen Erlaubnis, Rücknahme des ... der Entscheidung einer Waffenbehörde bei Versagung der Erlaubnis, 11. im Fall des § 3 Nummer 26 nach Ablauf von fünf ...
§ 23 NWRG Einführungsbestimmung; Probebetrieb
... Die §§ 1 bis 21 sind bis zum 31. Dezember 2012 nur von den Behörden anzuwenden, die am Betrieb zur ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2133
Artikel 4 2. WaffGuaÄndG Änderung des Nationalen-Waffenregister-Gesetzes
... Absatz 3 Satz 1 oder § 28a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 des Waffengesetzes." 3. § 3 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 23 wird das Wort „sowie" am Ende ... b) Die folgenden Nummern 10 und 11 werden angefügt: „10. im Fall des § 3 Nummer 25 unverzüglich nach Erteilung der beantragten waffenrechtlichen Erlaubnis, Rücknahme des ... Entscheidung einer Waffenbehörde bei Versagung der Erlaubnis, 11. im Fall des § 3 Nummer 26 nach Ablauf von fünf Jahren."  ...