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Artikel 3 - Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht (PrStG)

Artikel 3 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des zweiten auf die Verkündung*) folgenden Monats in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 29. Juni 2012.

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