Artikel 10 - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2010/73/EU und zur Änderung des Börsengesetzes (ProspRLUGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 10 Inkrafttreten



(1) Die Artikel 1 bis 4 dieses Gesetzes treten am 1. Juli 2012 in Kraft.

(2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 29. Juni 2012.



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