Die Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Staatlichen Berufskollegs Glas-Keramik-Gestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen in Rheinbach mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen vom
19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1485) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 1 Satz 1 wird die Angabe „2011" durch die Angabe „2016" ersetzt.
- 2.
- In § 3 Absatz 1 werden vor dem Punkt am Ende die Wörter „und am 1. Oktober 2016 außer Kraft" eingefügt.