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Anlage 2 - Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister Medienproduktion Bild und Ton und Geprüfte Meisterin Medienproduktion Bild und Ton (MedienBTMstrFortbV k.a.Abk.)

V. v. 04.07.2012 BGBl. I S. 1467 (Nr. 31); aufgehoben durch § 18 V. v. 21.09.2023 BGBl. 2023 I Nr. 252
Geltung ab 01.08.2012; FNA: 806-22-6-39 Berufliche Bildung
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Anlage 2 Anlage 2 (zu § 9) Zeugnisinhalte


Anlage 2 hat 2 frühere Fassungen und wird in 3 Vorschriften zitiert

Teil A - Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:

1.
Bezeichnung der ausstellenden Behörde,

2.
Name und Geburtsdatum der zu prüfenden Person,

3.
Datum des Bestehens der Prüfung,

4.
Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 4,

5.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,

6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.

Teil B - Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:

Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:

1.
Benennung des Prüfungsteils „Betriebsmanagement" und Bewertung mit Punkten und Note,

2.
Benennung

a)
der schriftlichen Aufgaben zum Handlungsbereich Organisation und Bewertung mit Punkten,

b)
der schriftlichen Aufgaben zum Handlungsbereich Führung und Bewertung mit Punkten,

c)
des Rollenspiels zum Handlungsbereich Führung und Bewertung mit Punkten,

3.
Benennung des Prüfungsteils „Projektmanagement" und Bewertung mit Punkten und Note,

4.
Benennung

a)
der mehrteiligen schriftlichen Situationsaufgabe und Bewertung mit Punkten,

b)
des Fachgesprächs und Bewertung mit Punkten,

5.
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,

6.
die Gesamtnote als Dezimalzahl,

7.
die Gesamtnote in Worten,

8.
Befreiungen nach § 6,

9.
Vorliegen des Nachweises über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen nach § 2 Absatz 2.


Text in der Fassung des Artikels 61 Sechste Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen V. v. 9. Dezember 2019 BGBl. I S. 2153 m.W.v. 17. Dezember 2019

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Frühere Fassungen von Anlage 2 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister Medienproduktion Bild und Ton und Geprüfte Meisterin Medienproduktion Bild und Ton

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 17.12.2019Artikel 61 Sechste Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
vom 09.12.2019 BGBl. I S. 2153
aktuell vorher 03.04.2014Artikel 47 Fünfte Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
vom 26.03.2014 BGBl. I S. 274
aktuellvor 03.04.2014Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anlage 2 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister Medienproduktion Bild und Ton und Geprüfte Meisterin Medienproduktion Bild und Ton

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 MedienBTMstrFortbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MedienBTMstrFortbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 MedienBTMstrFortbV Zeugnisse (vom 17.12.2019)
... 8 Absatz 1 bestanden hat, erhält von der zuständigen Stelle zwei Zeugnisse nach der Anlage 2 Teil A und B . (2) Auf dem Zeugnis mit den Inhalten nach der Anlage 2 Teil B sind die Noten ... nach der Anlage 2 Teil A und B. (2) Auf dem Zeugnis mit den Inhalten nach der Anlage 2 Teil B sind die Noten als Dezimalzahlen mit einer Nachkommastelle und die Gesamtnote als Dezimalzahl mit ...
Anlage 2 MedienBTMstrFortbV Anlage 2 (zu § 9) Zeugnisinhalte (vom 17.12.2019)
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 26.03.2014 BGBl. I S. 274
Artikel 47 5. FortbVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister Medienproduktion Bild und Ton und Geprüfte Meisterin Medienproduktion Bild und Ton
... Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2)." 2. Die Anlage 2 wird wie folgt geändert: a) Im einleitenden Satzteil werden nach der Angabe ...


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