Berichtigung - Berichtigung des Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts (KrWAbfRNOGBer k.a.Abk.)

B. v. 03.07.2012 BGBl. I S. 1474 (Nr. 31); Geltung ab 01.06.2012

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 1. Juni 2012 KrWAbfRNOG Artikel 5, ChemOzonSchichtV § 6

Das Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) ist wie folgt zu berichtigen:

In Artikel 5 Absatz 41 Nummer 2 Buchstabe b ist die Angabe

 
„Nach Absatz 5 wird folgender Absatz 6 angefügt:"

durch die Angabe

„Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 5 angefügt:"

zu ersetzen.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Im Auftrag Dr. Frank Petersen



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